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Erfolg bei der Wiederholungswahl +++ Spielstraßen befreit +++ Vs. Strößenreuther




Liebe Lesenden,


vorbei ist sie, die Teilwahlwiederholung. Ein ungemein engagierter Wahlkampf meines Pankower Kreisverbands, Kolleg*innen aus der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung ist erfolgreich abgeschlossen. Das erste bündnisgrüne Direktmandat in einem ostdeutschen Wahlkreis ist verteidigt. 26,8% der Wähler*innen - und damit relativ noch etwas mehr als 2021 - haben mich mit ihrer Erststimme gewählt. Fast zehn Prozentpunkte Vorsprung vor der Zweitplatzierten - das Ergebnis hat mich überrascht und gefreut.


Für dieses Vertrauen und diese Unterstützung möchte ich mich sehr herzlich auch in diesem Kreise bedanken! Das gute bündnisgrüne Ergebnis zeigt: Kurs halten „lohnt“. Schwierige Kompromisse in der Koalition, auch in der Verkehrspolitik, gilt es zu erklären und kritisch, aber konstruktiv zu bewerten - und weiter nach vorne zu arbeiten. Im Vergleich der Pankower Wahlergebnisse von 2017 zu 2021/2024 lässt sich festhalten: Bündnis 90/Die Grünen konnten den Stimmanteil bei Erst- wie Zweistimme ausbauen - und das trotz deutlich geringerer Wahlbeteiligung. Die Arbeit für mehr Gerechtigkeit und Teilhabe, für Klima- und Umweltschutz, für eine offene und demokratische Gesellschaft ist sichtbar. Darauf lässt sich nicht ausruhen - aber kurz feiern darf man das schon.




Spielstraßen befreit - Stopp ausgebremst!?


Vor kurzem hat der schwarz-rote Senat neue bürokratische Hürden für temporäre Spielstraßen ins Spiel gebracht. Diese sollten nur noch finanziell unterstützt werden, wenn sie im Rahmen eines Straßenfestes stattfänden. Der Aufschrei war enorm. Das Bündnis für Temporäre Spielstraßen hat das Vorhaben öffentlich gemacht und in die Presse gebracht. Unsere Fraktion im Abgeordnetenhaus legte einen Antrag vor, auf Bezirksebene wurde ein Beschluss gefasst, auch ich habe Druck gemacht. Das scheint gewirkt zu haben. Denn die Verkehrssenatorin revidiert ihre ursprüngliche Aussage und "korrigiert" sich nun: "Die Optionen zur Einrichtung einer temporären Spielstraße - auf Basis von §45 Abs. 1 S. 1 StVO i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 2 StVO oder als Veranstaltung - bleiben unverändert bestehen." Gleichwohl bleibt die Senatorin bezüglich der Rechtssicherheit des gültigen Verfahrens skeptisch und kündigt weiterhin die Überarbeitung des Leitfadens zu den Temporären Spielstraßen an, ergänzt um die scheinbar ihrer Auffassung nach einzig "rechtssichere" Option der Durchführung einer Veranstaltung. Dabei ist die rechtliche Lage ja schon längst geklärt - Nachzulesen hier.


Zwar stellt der Senat klar, dass hiermit "keine Vorgabe verbunden" sei. Der Pferdefuß folgt aber umgehend: "Die Entscheidung über die Rechtsgrundlage obliegt dem jeweiligen Bezirk". Warum Pferdefuß? In den Bezirken, in denen es schon immer schwierig war, wird es auch so bleiben. Dafür hat die Senatorin nun gesorgt. Dagegen gibt es jedoch ein klares Mittel: Je mehr Menschen temporäre Spielstraßen beantragen, initiieren und einrichten, desto unaufhaltsamer kommt die Sache ins Rollen. Infos hier.


Apropos Revision des Leitfadens: Da werde ich mindestens zwei Augen offenhalten und die Überarbeitung kritisch begleiten. Spannend bleibt auch, ob und wann die entsprechenden Mittel endlich an die Bezirke übertragen werden.



Versus Strößenreuther?




Cagefight oder Dialog - jedenfalls gab es reges Interesse an meinem Gespräch mit Heinrich Strößenreuther. Fazit ist, dass es insgesamt mehr Gemeinsamkeiten gibt als Dinge, die uns trennen. Einigkeit gab es schnell, wenn es um eine notwendige, funktionierende Verwaltung, ansonsten ist der Spagat zwischen "Wollen" und "Schaffen" nicht aufzulösen. Auch bei Luftschlössern und "Irgend-wann-mal-Projekten" wurde Einigkeit deutlich. Anders war es bei der Bewertung der Performance etwa des aktuellen Senats. Ein Ziel ist wenig ohne den Weg dorthin - darüber können wir aber immer wieder gerne sprechen und streiten. Danke für das Gespräch an Heinrich Strößenreuther - und das zahlreiche und interessierte Publikum.


Beste Grüße

Stefan Gelbhaar



+++ Kurzstrecke +++ Kurzstrecke +++ Kurzstrecke +++


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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Umweltbundesamt loben erneut den Bundespreis "Blauer Kompass" aus. Innovative und nachhaltige Lösungen für die Klimavorsorge und Anpassung an Hitze, Dürre, Überflutungen oder Waldbrände, werden ausgezeichnet. Ein Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Preisträger*in ist in Aussicht gestellt. Bewerbungsschluss ist der 22. März 2024.


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Im Energiesparmeister-Wettbewerb suchen co2online und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die effizientesten, kreativsten und nachhaltigsten Klimaschutzprojekte an Schulen. Das beste Schulprojekt in jedem Bundesland gewinnt! Bewerbungen sind bis zum 20. März möglich.


"Der Geschichte auf der Spur" - Anne Frank Tag 2024

Der Anne-Frank-Tag ist ein bundesweiter Aktionstag an Schulen, um das Engagement für eine demokratische Gesellschaft in Auseinandersetzung mit der Geschichte von Nationalsozialismus und Holocaust zu stärken. Bis zum 14. März können sich Schulen anmelden.


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