top of page

Recht auf Zukunft +++ Scheuers Kongresse +++ Autonomes Fahren +++ StVO & Co. +++ Antriebswende




Liebe Leserinnen und Leser,

das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimapäckchen der Bundesregierung ist von enormer Tragweite - nicht nur eine schallende Ohrfeige für Union und SPD, sondern vor allem ein dringender Handlungsauftrag zum Schutz kommender Generationen, kurz gesagt: Klimaschutz = Recht auf Zukunft.

Das haben Annalena Baerbock, Robert Habeck, Katrin Göring-Eckardt und Toni Hofreiter auch in einem Brief an Angela Merkel und Olaf Scholz deutlich gemacht: Noch in dieser Legislaturperiode müssen ambitionierte und konkrete Maßnahmen zur Minderung der Co2-Emissionen kommen. Dafür haben wir Grüne längst realisierbare Fahrpläne vorgelegt.


Es braucht in allen Bereichen entschlossenes Handeln, nicht zuletzt im Verkehrssektor. Dazu habe ich eben im Plenum den Kanzleramtsminister Helge Braun befragt. Der konnte allerdings keine konkrete Maßnahmen benennen. Auch zum bisherigen Zahlenschwindel aus dem Verkehrsministerium bei den Klimamaßnahmen moderierte er jovial ab.


Diese Woche stehen viele Mobilitätsthemen auf der Agenda (Chance zum Nachhaken!), sie machen diesen Newsletter etwas länger als sonst:



Die Kongresse des Ankündigungsministers


Im Wochentakt veranstaltet Scheuer derzeit Kongresse und stellt Pläne zu Themen vor, die er und seine Vorgänger Jahrzehnte lang links liegen ließen, zuletzt Radverkehr und Verkehrssicherheit. Wahrscheinlich will er damit ein bisschen green-washing seiner desaströsen Regierungsbilanz betreiben, Stichwort: Mautdesaster, Dieselskandal, Klimaurteil. Doch Scheuers Aktionismus in Sachen Radverkehr und Verkehrssicherheit ist nichts als Augenwischerei. Er ist und bleibt Ankündigungsminister. Selbst die Koalition scheint unzufrieden mit seiner Arbeit zu sein. In einem Antrag, der am Freitag im Plenum beraten wird, werden zahlreiche Punkte aufgelistet, die Scheuer während der vergangenen Jahre hätte umsetzen müssen - bis zur Wahl ist nicht mehr viel von ihm zu erwarten.




Anhörung zum autonomen Fahren


Dass zukünftig Fahrzeuge fahrerlos auf der Straße unterwegs sein werden, ist eine Vorstellung, für die sich noch nicht jede*r erwärmen kann. Die Akzeptanz bei der Bevölkerung für diese Technologie ist nachweislich noch nicht besonders hoch. Gleichwohl bieten fahrerlose Fahrzeuge für den Klimaschutz, die Verkehrssicherheit und Verkehrseffizienz große Potentiale.


Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der fahrerloses Fahren (genannt: Autonomes Fahren "Level 4") rechtlich möglich machen soll. Als Berichterstatter der Bündnis 90/die Grünen habe ich diesen in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag am Montag mit Sachverständigen diskutiert. Es sind noch viele Fragen offen, insbesondere bei Datenschutz und Haftungsregeln. Das muss die Regierung dringend klären, bevor sie diesen Gesetzentwurf beschließt. Nur so kann für diese Technologie das nötige Vertrauen geschaffen werden.




Bei neuer StVO und Bußgeldern bleiben offene Fragen


Seit über einem Jahr warten Kommunen und Verkehrsbehörden schon auf die Verwaltungsvorschrift zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) und auf eine grundrechtskonforme Verkündung der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV). Nun gibt es endlich Bewegung. Eine erste Fassung der VwV-StVO aus dem Ministerium liegt vor. Ich hatte dazu eine Selbstbefassung des Verkehrsausschusses beantragt, um einige offene Fragen etwa zu Einbahnstraßenöffnung, Grünpfeil, Erprobungsklausel und Zeitplan zu klären. Außerdem habe ich heute/ Mittwoch im Plenum Fragen zu neuen Anordnungsregelungen von Fahrradstraßen und zum weiteren Zeitplan der BKatV. Es sieht derzeit leider so aus, als hätten wir Glück, wenn BKatV bis Ende der Wahlperiode überhaupt in Kraft tritt. Die VwV-StVO hingegen soll nun immerhin im Juni in den Bundesrat und im Juli verkündet werden. Priorität für Radverkehr und Verkehrssicherheit sieht anders aus.




Rede im Bundestag: EU-Richtlinie zu sauberen Straßenfahrzeugen -

Impuls für die Antriebswende für Fahrzeuge in öffentlicher Hand


Straßenfahrzeuge, die sich in öffentlicher Hand befinden, sind immer noch viel zu häufig als Verbrenner unterwegs. Die Europäische Union möchte das ändern. Mitgliedstaaten sollen zu Mindestquoten für die Beschaffung sauberer Fahrzeuge verpflichtet werden. Das ist ein guter Ansatz. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vorgaben der EU-Richtlinie über saubere Straßenfahrzeuge ("Clean Vehicles Directive") umsetzen soll. Ehrgeizig ist die Bundesregierung dabei nicht. Die Anrechnung sog. alternativer Kraftstoffe wird erlaubt, das Klima schützt das nicht. Eine konsequente Erfüllung der Quote bei jedem Beschaffungsvorgang wird auch nicht vorgegeben, obschon das zu besseren Resultaten führen würde. Insgesamt: Zwar besser als nichts, aber halt nicht ausreichend. In der Plenardebatte im Bundestag heute werde ich das zur Sprache bringen.




Bleiben Sie gesund

Stefan Gelbhaar

bottom of page