Rede zu Protokoll - Plenarsitzung 15.12.2022 | ZP11 Planungssicherheit beim Umweltbonus
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
vermeiden, verlagern, dekarbonisieren - das ist die Verkehrswende. Also Verkehre vermeiden, die nicht notwendig sind, Stichwort Home Office. Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern, wo dies möglich ist. Und Elektrofahrzeuge statt Diesel und Benziner.
Die neue Förderrichtlinie des Umweltbonus wird ab Beginn 2023 den Kauf reiner Elektrofahrzeuge fördern. Der Hochlauf der Fertigung reiner Elektroautos muss noch stimuliert werden. 15 Millionen E-Autos sollen im Jahr 2030 zugelassen werden. Das ist das ambitionierte Ziel im Koalitionsvertrag.
Um das ganz klar zu sagen: Das reicht nicht, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Aber es ist ein wesentlicher Beitrag dazu. Das Instrument der Förderung wird an diesem Ziel effizient ausgerichtet. Die Mittel können ab 1. September 2023 nur noch von Privathaushalten beantragt werden. Für Dienstwagen werden wir eine andere Regelung brauchen, um die Elektrifizierung voranzutreiben.
Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen insgesamt so ausrichten, dass das System Elektromobilität als Ganzes gefördert wird. Wir werden deswegen stärker und weiter E-LKWs und E-Busse fördern. Wir werden dazu den Ausbau der Ladeinfrastruktur massiv voranbringen. Die Förderung konzentrieren wir auf den Bau von Schnellladesäulen. So wird der Bau von 8500 Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge an rund 900 Standorten bundesweit mit 1,8 Milliarden Euro bezuschusst. Die EU-Kommission hat das gerade gestern genehmigt. Das ist das Vorhaben.
Nun sagt die Union mit ihrem Antrag, der Kauf eines Hybrid-Autos müsse ebenfalls gefördert werden. Dazu möchte ich vier Gegenargumente anführen:
Hybridfahrzeuge sind in den Markt eingeführt, eine Förderung würde das Ziel eines Markthochlaufs nicht erfüllen. Es war und ist aber das Ziel der Förderung, den Technologiewandel in Sachen Elektromobilität bei der Marktreife zu unterstützen.
Hybridfahrzeuge tragen nicht oder allenfalls kaum zum Klimaschutz bei.
Vertrauensschutz kann nicht als Argument ins Feld geführt werden. Die Union selbst hat schon am Anfang diesen Jahres mit einem Antrag darauf hingewiesen, dass die Förderung in Frage steht. Es gibt keinen Anspruch auf Fortführung einer Förderung. Vielmehr ist allen seit längerem bekannt, dass die Förderung auf reine Elektromobilität konzentriert werden soll.
Schließlich kann der Staat nicht der Gewährträger sein für Lieferverzögerungen von mehr als einem Jahr - das muss zwischen den Vertragsparteien geklärt werden, ein Switch zum Kauf reiner Elektroautos ist da mehr als naheliegend.
Damit gibt es aus keinem Gesichtspunkt einen tragenden Fördergrund. Der Antrag ist damit abzulehnen.
Vielen Dank!