.png)
Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste
im Deutschen Bundestag
Ich habe die Wissenschaftlichen Dienste in verschiedenen Fällen zum Verkehrsrecht um Gutachten gebeten. Hier sind die Gutachten, ihre Fragestellungen und kurzen Zusammenfassungen aufgeführt. Die Analysen und Beispiele bieten eine erste Orientierung zu den betreffenden Fragen.
Arbeitnehmer*innenhaftung im öffentlichen Dienst
Verkehrseinschränkungen auf übergeordneten Straßen und Ortsdurchfahrten
Einrichtung und Betrieb von Parkraumbewirtschaftungszonen sowie die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen
Digitale Mobilitätsplattformen: Rechtliche Umsetzung in ausgewählten Europäischen Ländern
Rechtsgrundlage für Einrichtung von Pop-Up-Radwegen
Frage 1: Ist es nach Bundesrecht möglich, sogenannte Pop-Up-Radwege einzuführen und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen?
Frage 2: Ist es nach Bundesrecht möglich, sogenannte Pop-Up-Radwege von temporären in dauerhafte Infrastrukturen zu überführen und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen?
Antwort: Pop-up-Radwege dürfen eingerichtet werden. Das gilt auch ohne Corona. Außerdem steht einer Verstetigung von Pop-up-Radwegen nichts entgegen. Selbst wenn die Verstetigung nicht rechtzeitig angeordnet würde, gälten die Pop-up-Radwege fort, bis eine entsprechende Anordnung oder einer anderen Neuregelung getroffen würde.
Abstellen von Fahrrädern am Fahrbahnrand
FRAGE: Ist das Abstellen und/oder das Parken von Fahrrädern am Fahrbahnrand (also wie auch für Autos) derzeit gestattet und wenn ja in welchem Rahmen?
ANTWORT: Ja. Wenn das Abstellen und/oder Parken von Autos an dieser Stelle erlaubt ist, gilt das auch für Fahrräder. Bei Dunkelheit müssen Fahrräder am rechten Fahrbahnrand mit eigener Beleuchtung oder Parkwarntafel ausgestattet werden, damit sie gut sichtbar sind.
Im Gutachten schreibt der Wissenschaftliche Dienst zwar noch, dass eine Änderung der StVO in Planung ist, die das Abstellen von Fahrrädern auf Seitenstreifen und der Fahrbahn untersagt. Diese Änderung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.2.2020 aber abgelehnt.
14.02.2020 | Beschluss des Bundesrates (PDF)
10.12.2019 | Gutachten: Abstellen von Fahrrädern am Fahrbahnrandund auf Parkplätzen (PDF)
Abstellen von Fahrrädern auf Parkplätzen
FRAGE: Ist das Abstellen und/oder das Parken von Fahrrädern auf Parkplätzen (die als solche gekennzeichnet sind) derzeit gestattet und wenn ja, unter welchen Umständen?
ANTWORT: Ja. Einzige Ausnahme ist, wenn der Parkplatz durch ein Zusatzzeichen bestimmten Fahrzeugarten vorbehalten ist.
Im Gutachten schreibt der Wissenschaftliche Dienst zwar noch, dass eine Änderung der StVO in Planung ist, die das Abstellen von Fahrrädern auf Seitenstreifen und der Fahrbahn untersagt. Diese Änderung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.2.2020 aber abgelehnt.
14.02.2020 | Beschluss des Bundesrates (PDF)
10.12.2019 | Gutachten: Abstellen von Fahrrädern am Fahrbahnrandund auf Parkplätzen (PDF)