

DOSSIER
Personenbeförderungsgesetz
PbefG-Novelle
Das Personenbeförderungsgesetz (PbefG) schafft die Voraussetzungen für einen sicheren Transport von Personen mit Bus und Bahn, Taxi oder Mietwagen sowie davon abgeleiteten Fahrservices. Mobilität befindet sich stets im Wandel, weshalb auch das PbefG von Zeit zu Zeit an neue Bedingungen angepasst werden muss. Seit der letzten Reform im Jahr 2013 hat sich viel verändert: „Ridesharing“ und „On-Demand-Service“ bestimmen nicht nur zunehmend das Straßenbild, insbesondere in großen Städten, sondern sind auch zum Schlagwort für ein neues Verständnis von Mobilität geworden. Agieren die neuen Mobilitätsanbieter heute noch in einer Grauzone, muss die Reform des PbefG einen modernen Handlungsrahmen für neue wie traditionelle Mobilitätsdienste schaffen.
Nachdem sich die sogenannte Findungskommission zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes Anfang Mai 2019 einmal tief in die Augen geschaut hatte, ist es still geworden im BMVI und so recht weiß niemand ob und was hinter verschlossenen Türen da jetzt eigentlich passiert. Die Realität zeigt sich davon unbeeindruckt und schafft stattdessen Fakten und Tatsachen auf der Straße. So sieht man zunehmend mehr UBER-Fahrzeuge auf den Straßen deutscher Großstädte und auch Ride-Pooling-Dienste stocken ihre Fahrzeugflotten weiter auf. Aus diesem Grund haben wir in der Bundestagsfraktion ein Positionspapier zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes veröffentlicht:
Mehr als ein Jahr und drei Treffen später liegen die finalen Eckpunkte für die Reform des Personenbeförderungsgesetzes vor. Wir Grünen haben im Rahmen der Findungskommission ebenfalls an diesen Eckpunkten mitgearbeitet. Das Papier trägt offensichtlich eine grüne Handschrift. Nicht nur haben wir erreicht, dass das Schutzziel der Umweltverträglichkeit in das Gesetz aufgenommen wird, sondern auch das Kommunen ein breites Repertoire an Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung steht, um direkt vor Ort für tatsächlich mehr Mobilität bei weniger Verkehr zu sorgen. Durch Anti-Dumping-Regelungen können Kommunen endlich auch für das plattformbasierte Mietwagengewerbe zukünftig strengere Regeln festlegen.
Dennoch sind wesentliche Forderungen unsererseits, wie eine verpflichtende Quote für Poolingfahrzeuge mit erneuerbaren Antrieben oder die Verpflichtung für mehr Barrierefreiheit bei Taxi, Pooling und Mietwagen nicht übernommen worden. Für diese werden wir uns nun im parlamentarischen Verfahren und im Bundesrat weiter einsetzen, damit am Ende ein System aus traditionellen und neuen Mobilitätsdiensten für alle – egal ob auf dem Land oder in der Stadt – mehr Mobilität dabei herauskommt.
Im Koalitionsvertrag finden sich an verschiedenen Stellen Hinweise auf eine Novelle für das Personenbeförderungsgesetz, u.A. „Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren.“ (vgl. S. 48, Koalitionsvertrag)
Im Februar 2019 erschienen die ersten Eckpunkte zur Reform des Gesetzes aus dem Bundesverkehrsministerium.
Bereits im Früjhar 2017 gab die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ein Gutachten in Auftrag, welches die Änderungen am PBefG aufzeigt, die für neue flexible Mobilitätsangebote nötig sind
Im Februar 2018, als noch die vorherige Bundesregierung geschäftsführend im Amt war, stellte ich im Plenum des Bundestages zum ersten Mal zwei Fragen, wie das Personenbeförderungsrecht erneuert werden müsste und welche Auswirkungen dies für das Taxigewerbe hätte.
Anfang September 2018 reichte ich erneut eine Kleine Anfrage ein, um noch einmal konkret nachzuhaken welche Teile des Personenbeförderungsgesetzes reformiert werden sollen und wie sich die Bundesregierung den ÖPNV der Zukunft vorstellt.
09.10.2018 | Kleine Anfrage | Zukunft der Personenbeförderung (mit Antwort) (PDF)
Da auch die neuen Mobilitätsdienstleister im erneuerten Personenbeförderungsgesetz eine wesentliche Rolle spielen werden, startete ich im Oktober 2018 eine Kleine Anfrage zum Thema Rideselling. Hierbei ging es mir insbesondere um deren vieldiskutierte ökologische Lenkungswirkung:
Die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum ÖPNV der Zukunft war sehr lückenhaft und vage. Im Oktober 2018 habe ich mit einer schriftlichen Frage nachgefragt - die Antwort war recht knapp:
02.11.2018 | Schriftliche Frage | Niveau des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland (PDF)
Die Eckpunkte des BMVI enthalten noch massive Leerstellen und geben viel Raum für Interpretation. Grund für mich im Ausschuss für Verkehr und digitale Agenda die geplante Reform des Personenbeförderungsgesetzes auf die Tagesordnung zu setzen.
20.03.2019 | Mündliche Frage: Regelung zur Mindestquote von Inklusionstaxi (PDF)
