Das OLG-Urteil zu Klara Schedlich
- 9. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 22.5.2026 die Untersagung mehrerer Behauptungen von Klara Schedlich bestätigt. Soweit wenig überraschend.
Interessanter: Bezüglich der eidesstattlichen Versicherung von Klara Schedlich zu unserem über ein halbes Jahrzehnt andauernden Austausch sagt das Gericht: der RBB habe die volle Verantwortung. Der RBB habe die Behauptungen von Klara Schedlich unvollständig und unwahr dargestellt (dem RBB sind deswegen die Verbreitung dieser falschen Behauptungen - auch weiterhin - untersagt). Diese Nicht-Verantwortung ist überraschend: immerhin hat Klara Schedlich diese Erklärung an Eides statt abgegeben und eigenhändig unterzeichnet.
Dem Gericht sind hier wohl die Prüfpflichten von Medien und Presse wichtiger, als die Prüfpflicht der Menschen, die eidesstattliche Versicherungen abgeben. Das kann man sicherlich diskutieren. Meine Meinung: Doppelt hält besser. Beide sind verantwortlich. Die Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung sollte mit Verantwortung einhergehen.
Das Gericht hat keinen „Freibrief“ erteilt - im Gegenteil. Das Gericht hat vielmehr erneut die Unvollständigkeit und Unwahrheit dieser Darstellung bestätigt. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, dann das gleiche Gericht hat das auch im Verfahren gegen die Süddeutsche Zeitung den Austausch schon ganz klar eingeordnet und wie folgt formuliert:
„Denn, wie der Antragsteller zutreffend ausgeführt hat, wird hierdurch der Eindruck einer einseitigen Kommunikation erweckt, die viele Leser als grenzüberschreitend ansehen werden, während tatsächlich sämtliche Zusendungen im Rahmen einer lang andauernden, von beiden Seiten sehr persönlich und privat geprägten Korrespondenz erfolgten. Nach den vorgelegten Chatverläufen hat (auch) die Zeugin Sch. den Antragsteller immer wieder herzlich und mit privaten Anliegen kontaktiert.“
Dazu habe ich gerade kürzlich ebenfalls eine Einordnung geschrieben:
Was kurios an dieser Einschätzung des Gerichts bleibt: Der RBB soll alles falsch verstanden und unvollständig wiedergegeben haben. Mir schien es allerdings nicht so, als ob Klara Schedlich die Darstellung des RBB abgelehnt oder sich gar distanziert hätte von den diversen Falschbeschuldigungen. Die quasi zeitgleich mit den Falschbeschuldigungen von Shirin Kreße beim RBB angelandet sind. Im Gerichtsverfahren hat Klara Schedlich durch die Schriftsätze ihrer Anwältinnen und Anwälte einen einseitigen Chat darzustellen versucht. Mir oblag es, dieses Bild gerade zu rücken, indem ich eben die weg gelassenen Passagen vorlegte und thematisierte.
Um es nochmal deutlich zu sagen: In unseren jahrelangen Austauschen hat Klara Schedlich immer wieder initiativ das Gespräch gesucht, mehrfach zu Treffen eingeladen, auch mal - unaufgefordert - ein Kompliment gemacht, Likes, Herzchen-Augen etc. verschickt, usw. All das ist nicht als Vorwurf zu verstehen - warum auch - sondern als Darstellung dessen, was Klara Schedlich nicht einräumen will. Weil es in ihre Geschichten nicht passt - auch über die Chats hinaus. Gerichtlich ist das aber bereits festgestellt - siehe Zitate oben. Und mal ehrlich: anders wäre eine gemeinsame, intensive (OLG HH:„sehr persönliche“, „privat geprägte“) Kommunikation doch auch - über Jahre - nicht so recht realitätsnah.
Das ganze Klara-Schedlich-Urteil ist inzwischen im Netz zu finden. Es hat 21 Seiten, ab Seite 11 beginnt die eigentliche Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht unbedingt leicht zu lesen. Das Urteil findet ihr im Volltext unter: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001643371 Drei entscheidende Auszüge aus dem Urteil habe ich in einem Einseiter zusammengefasst, anbei.
Zwischenzeitlich hat die Morgenpost auf einen kurzen Hinweis und die Süddeutsche auf eine Fristsetzung nebst deutlicher Hinweisgebung hin die Artikel intensiv überarbeitet. Der Spiegel korrigierte ebenfalls notgedrungen einzelne Passagen.

