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Einstweilige Verfügung gegen Süddeutsche Zeitung (SZ)

  • 4. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

OLG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) (OLG HH, 30.06.2025, Az. 7 W 227/25, nicht rechtskräftig)


Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei dazu:

 

„Der Artikel der SZ vom 15.03.2025 „Chronologie eines Grenzfalles“ hätte wie die vielen anderen Berichte über Stefan Gelbhaar in dieser Sache nicht erscheinen dürfen. Bei der SZ war es eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, die aber eben auch einen enormen persönlichen und finanziellen Schaden bei Stefan Gelbhaar verursacht hat.“, so die Einschätzung der anwaltlichen Vertreter von Stefan Gelbhaar, Götz Schneider-Rothhaar und Fabian Bauer nach der aktuellen Entscheidung des OLG HH. Und weiter: “Der Blick auf die gesamte „Causa Gelbhaar“ offenbart jetzt erst recht die gesamte Katastrophe: falsche eidesstattliche Versicherungen, ungeregelte Ombudsverfahren, Konspiration und hier jetzt eben auch unzulässige Verdachtsberichterstattung.“

 

Für Stefan Gelbhaar ist dies nach dem rbb-Vergleich ein weiterer wichtiger Schritt. Erst gestern hatten der rbb und Stefan Gelbhaar mit gemeinsamer Presseerklärung öffentlich die einvernehmliche und außergerichtliche Einigung ihres Streits verkündet. Der Vergleich umfasst u.a. die Zahlung einer Geldentschädigung an Stefan Gelbhaar und eine Entschuldigung des RBB für den erheblichen Schaden, der Stefan Gelbhaar durch die rechtswidrige Berichterstattung entstanden ist. Der SZ hat das OLG Hamburg nun die Verbreitung mehrerer Äußerungen verboten. Die SZ hat in diesen Punkten die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten.  

 

Pressekontakt:

 

SKW Schwarz Rechtsanwälte

Mörfelder Landstraße 117

60598 Frankfurt am Main

 
 
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