Update zum Gerichtsverfahren gegen die Süddeutsche Zeitung, 4.7.2025
- 17. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Juli
OLG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) (OLG HH, 30.06.2025, Az. 7 W 227/25, nicht rechtskräftig)
Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei dazu:
„Der Artikel der SZ vom 15.03.2025 „Chronologie eines Grenzfalles“ hätte wie die vielen anderen Berichte über Stefan Gelbhaar in dieser Sache nicht erscheinen dürfen. Bei der SZ war es eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, die aber eben auch einen enormen persönlichen und finanziellen Schaden bei Stefan Gelbhaar verursacht hat.“, so die Einschätzung der anwaltlichen Vertreter von Stefan Gelbhaar, Götz Schneider-Rothhaar und Fabian Bauer nach der aktuellen Entscheidung des OLG HH. Und weiter: “Der Blick auf die gesamte „Causa Gelbhaar“ offenbart jetzt erst recht die gesamte Katastrophe: falsche eidesstattliche Versicherungen, ungeregelte Ombudsverfahren, Konspiration und hier jetzt eben auch unzulässige Verdachtsberichterstattung.“
Für Stefan Gelbhaar ist dies nach dem rbb-Vergleich ein weiterer wichtiger Schritt. Erst gestern hatten der rbb und Stefan Gelbhaar mit gemeinsamer Presseerklärung öffentlich die einvernehmliche und außergerichtliche Einigung ihres Streits verkündet. Der Vergleich umfasst u.a. die Zahlung einer Geldentschädigung an Stefan Gelbhaar und eine Entschuldigung des RBB für den erheblichen Schaden, der Stefan Gelbhaar durch die rechtswidrige Berichterstattung entstanden ist. Der SZ hat das OLG Hamburg nun die Verbreitung mehrerer Äußerungen verboten. Die SZ hat in diesen Punkten die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten.
Pressekontakt:
SKW Schwarz Rechtsanwälte
Mörfelder Landstraße 117
60598 Frankfurt am Main
Update-Post: https://www.stefan-gelbhaar.de/post/einstweilige-verfügung-gegen-süddeutsche-zeitung-sz
Stellungnahme zum anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Süddeutsche Zeitung (LG Hamburg, Az. 324 O 145/25) (17. April 2025)
Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei dazu:
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 16.04.2025 den Verfügungsantrag von Stefan Gelbhaar teilweise zurückgewiesen. Das LG Hamburg vertritt die Auffassung, die Vorwürfe seien als zulässige Verdachtsäußerungen verbreitet worden. Somit hat es ausdrücklich nicht festgestellt, dass Vorwürfe zutreffen.
Gleichwohl ist der Beschluss unzutreffend. Selbst dann, wenn die Berichterstattung an den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung zu messen wäre, sind diese Voraussetzungen hier nicht eingehalten worden. Stefan Gelbhaar wird deshalb sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Er wird seine Ansprüche weiterverfolgen.
Festzuhalten ist hingegen, dass das LG Hamburg hinsichtlich zweier Anträge bestätigt hat, dass die Süddeutsche Zeitung unwahre Tatsachen verbreitet hat. Darunter ist ein Antrag, der Falschbehauptungen einer weiteren „meldenden Person“ erfolgreich untersagen lässt.
Unabhängig vom hiesigen Verfahren hat sich Stefan Gelbhaar hinsichtlich der schwerwiegendsten Vorwürfe bereits gerichtlich durchgesetzt. Gegen Axel Springer (BILD und BZ) sowie gegen den RBB wurden einstweilige Verfügungen des LG Frankfurt am Main und des LG Hamburg erwirkt, die von beiden Antragsgegnerinnen als endgültige Regelungen anerkannt wurden. Gegen Klara Schedlich wurde eine weitere einstweilige Verfügung des LG Hamburg erwirkt (nicht rechtskräftig). Stefan Gelbhaar wird sich auch gegen weitere Berichterstattung wehren, mit der – wie im Fall der SZ – unzutreffende Vorwürfe kommuniziert werden.
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SKW Schwarz Rechtsanwälte
Mörfelder Landstraße 117
60598 Frankfurt am Main
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