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Liebe Leser*innen,

macht Regieren eigentlich Spaß? Ab und an wird mir diese schwierige Frage gestellt. Globale Krisen und Konflikte schaffen Unsicherheit. Der rechte Rand versucht jeden Schritt niederzubrüllen. Und dennoch: Ein Aufbruch ist da.

 

Auf- und Umbau sind gestartet, es wird saniert und gewendet. Dabei die Perspektiven aus Berlin und Pankow einbringen zu können, im Bundestag Zukunft und Gegenwart mit gestalten zu können, das bedeutet viel für mich. Was bisher erreicht wurde, was wir noch vorhaben und wie ich mich für Berlin und Pankow im Bundestag einsetze – das möchte ich Ihnen hier vorstellen.

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Ich freue mich über Ihre Hinweise und Anregungen!

Stefan Gelbhaar

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Zwischenbilanz Cover
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Zwischenbilanz der Bertelsmann-Stiftung (PDF)

Mobilität & Digitales

49-Euro-Ticket – nur noch eine bundesweite Tarifzone, Millionen neuer Fahrgäste - das bisher erfolgreichste Verkehrsprojekt haben wir nach langen Verhandlungen durchboxen können. Eine kleine Revolution: das Tarifwirrwarr ist Geschichte - und sollte es bleiben. Wir haben das Verkehrsministerium verpflichtet, im nächsten Jahr eine familienfreundliche Mitnahmeregelung zum 49-Euro-Ticket anzubieten. Ebenfalls im nächsten Jahr wird dann auch endlich das Semesterticket kommen. 

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Milliarden für die Schiene – ausreichend Geld in die Schiene investieren, das ist bitter nötig. Dafür mussten wir Bündnisgrüne sorgen. Wir müssen heute investieren, damit die Bahn künftig wieder pünktlich, zuverlässig und sauber unterwegs ist.


Straßenbauwahn beenden – eines der dichtesten Straßennetze der Welt muss erhalten und saniert werden. Wir brauchen nicht noch mehr Straßen. Jetzt geht mehr Geld in Brückensanierung, aber auch in die Infrastruktur der Schiene.


Batterie statt Auspuff – ab 2035 dürfen nur noch klimaneutrale Pkw zugelassen werden. In Sachen E-Fuels: Für Schiff- und Luftfahrt werden enorme Mengen gebraucht. Das Verkehrsministerium muss liefern, statt über PKWs zu theoretisieren. Wir sind da dran. 


Mehr und bessere Nachtzüge – Gemeinsam mit z. B. Österreich werden mehr Angebote für Nachtzüge bereitgestellt, das macht Fernreisen bequemer und klimafreundlicher. Der Bundestag hat Geld bereitgestellt.


StVG & StVO modernisieren – mit der Reform des Straßenverkehrsrechts werden Verkehrssicherheit, Klima- und Umweltaspekte wichtiger. Kommunen bekommen mehr Freiheiten, selbst zu entscheiden, wie sie die Mobilität vor Ort gestalten wollen. Das war überfällig.


LKW-Maut reformiert – klimaneutrale Antriebe sind künftig ein großer Wettbewerbsvorteil in der Logistik, die Luft wird besser, wir schaffen fairere Chancen für die Güterbahn.

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Digitale Verkündung von Gesetzen – die erleichterte und digitale Rechtssetzung ersetzt das gedruckte Bundesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2023 werden Gesetze nun elektronisch auf einer eigenen digitalen Plattform des Bundes veröffentlicht. 

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Im Aufsichtsrat Deutsche Bahn:

Bahnreform: Künftig steht das Gemeinwohl statt Profitinteressen bei der Schieneninfrastruktur im Vordergrund. Für den Bahnvorstand wurden die Gehälter und Boni gedeckelt und abgesenkt. Die Bevorzugung von VIPs bei Sitzplatzvergabe und Fahrtenplanung ist beendet.

 

 

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Wirtschaft & Energie

Sichere & günstige Wärme – erneuerbare Wärme und Wärmeunabhängigkeit ist das Ziel. Neue Heizungen sollen künftig umweltfreundlich sein, eine schrittweise und sozial ausgewogene Umrüstung ist vereinbart. 

 

80 % Erneuerbare bis 2030 – mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes begann der massive Ausbau von Wind- & Solarkraft. Mehr als die Hälfte des Strombedarfs wird bereits aus erneuerbaren Energien generiert – ein wichtiger wirtschaftlicher Vorteil und wettbewerbsfähige Preise – samt mehr Unabhängigkeit.

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Energieeffizienzgesetz – durch einen gesetzlichen Rahmen werden klare und realistische Ziele für die Energieeffizienz gesetzt. Das senkt bei Unternehmen Kosten, befördert Innovationen und Versorgungssicherheit. 

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Abwehr der Energiekrise – durch den 200 Milliarden Euro-Abwehrschirm wurden die steigenden Energiekosten seit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine für Verbraucher*innen und Unternehmen abgefedert. Zusätzlich wurden in mehreren Paketen finanzielle Erleichterungen für Bürger*innen bereitgestellt, insgesamt in Höhe von knapp 100 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurden Haushalte mit einer Gas- und Strompreisbremse entlastet und vor stark ansteigenden Energiekosten geschützt.

 

Kohleausstieg in Westdeutschland vorgezogen – Der klimaschädliche Abbau von Braunkohle wird schon 2030 gestoppt. Die Kraftwerkstandorte werden gleichzeitig für den Ausbau von Wasserstoff Kraftwerken genutzt.

 

Atomausstieg – im April 2023 ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen. Die erneuerbaren Energien haben dieser riskanten und teuren Technologie den Rang abgelaufen. Preis- und Versorgungssicherheit werden mehr und mehr durch die Erneuerbaren gewährleistet. In gleich mehrerlei Hinsicht ein Standortvorteil.

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Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag – der klimaschädliche Energiecharta-Vertrag (ECT) hat mehr Investorenklagen gegen die Energiewende ausgelöst als jeder andere Vertrag. Durch den Ausstieg werden Investitionen in klimaschädliche Technologien nicht weiter geschützt.

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Europa & Internationales

Afghanistan-Einsatz – zur Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes und des Abzuges haben wir einen Untersuchungsausschuss und eine Enquete-Kommission eingerichtet. 

 

Sanktionen gegen das iranische Regime – wir haben unsere Unterstützung der EU-Sanktionspakete gegen Verantwortliche und Organisationen des iranischen Regimes bestätigt und treten für weitere Nachschärfungen ein, unter anderem die Listung der Revolutionsgarden als Terrororganisation.

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Klimafonds – auf der Weltklimakonferenz haben wir uns dafür eingesetzt, dass ein Fonds für die am meisten vom Klimawandel betroffenen Länder eingerichtet werden konnte: „Schäden und Verluste durch den Klimawandel“ – Loss and Damage.

 

Anerkennung der Verbrechen an Jesidinnen und Jesiden durch den sogenannten IS als Völkermord – die 2014 verübten Gewaltakte des sogenannten Islamischen Staates an der jesidischen Gemeinschaft in ihrer Heimatregion wurden vom Deutschen Bundestag als Völkermord anerkannt. Als Schwerpunkt setzen wir die Stärkung der rechtlichen Aufarbeitung der Menschenrechtsverstöße.

 

Einordnung des Holodomor als Völkermord – der massenhafte Hungertod von Millionen von Menschen Anfang der 1930er Jahre, der von der politischen Führung der Sowjetunion durch Josef Stalin verantwortet wurde, zielte unter anderem darauf ab Ukrainerinnen und Ukrainer zu unterdrücken. Durch die Anerkennung wollen wir erinnern und zugleich imperial-nationalistischer Geschichtsschreibung entgegentreten.

 

Lieferkettengesetz – das Lieferkettengesetz soll helfen, auch im globalen Handel Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzuhalten. Ein wirksames Lieferkettengesetz schützt sowohl Menschen und Umwelt als auch ehrliche Unternehmen in Deutschland, die sich schon ohne gesetzliche Vorgaben an die beschlossenen Standards halten.

 

Sanktionen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit – auf EU-Ebene werden dank grüner Unterstützung erstmals Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit mit dem Entzug von Geldern sanktioniert. In der Vergangenheit wurde Verstößen, beispielsweise von Ungarn, zu mild entgegengetreten. Es ist wichtig, dass wir die EU auch als Rechts- und Wertegemeinschaft begreifen, in der staatliche Willkür und die Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz keinen Platz haben.

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Evakuierung aus dem Sudan – der Bundestag hat der Evakuierung von fast 800 Menschen aus über 40 Nationen nachträglich zugestimmt. Das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium führten die Evakuierung unter schwierigsten Bedingungen durch.

Klima & Umwelt

Transparente Tierhaltung – an der Ladentheke und in der Speisekarte ist künftig zu erkennen, wie Schweine gehalten wurden.


Nationale Wasserstrategie – schafft Wasserspeicher, schützt Städte und Gewässer gegen Schadstoffe wie Dünger oder Mikroplastik.


Meeresschutz kommt – die Vereinten Nationen haben einstimmig entschieden, große Teile des Meeres unter Schutz zu stellen. Das Abkommen ist wesentlich dem Engagement unseres Umweltministeriums zu verdanken.


Internationaler Naturschutz – mindestens 30% der weltweiten Land- und Meeresfläche werden bis 2030 unter effektiven Schutz gestellt.

 

Änderungen im Tierarzneimittelgesetz – durch die Änderungen im Tierarzneimittelgesetz werden in der Nutztierhaltung weniger Antibiotika verwendet. Vor allem der Einsatz von Reserveantibiotika, die bei Menschen zu Antibiotikaresistenzen führen, wird reduziert.

 

Düngegesetz – mit dem neuen Düngegesetz wird die Nitratbelastung der Böden und des Grundwassers reduziert. In der EU kämpfen wir außerdem für eine zeitnahe Verordnung, um den Export von gesundheitsschädlichen, in der EU nicht zugelassenen, Pestiziden zu stoppen.

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Wasserhaushaltsgesetz – Die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes stellt sicher, dass Städte in Zukunft freien öffentlichen Zugang zu Trinkwasser anbieten. Eine nationale Wasserstrategie fördert neben mehr Ordnung in den Zuständigkeiten einen nachhaltigeren Umgang mit der knapper werdenden Ressource Wasser. 

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Bauen & Wohnen

Förderung des klimafreundlichen Neubaus – die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wird neu ausgerichtet. Zwei unterschiedliche Förderlinien werden verabschiedet: „Klimafreundlicher Neubau“ und „Wohneigentumsprogramm für Familien“.

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Digitalisierung des Baurechts – die Reform ermöglicht schnelleres Planen und Genehmigen. Die Länder dürfen zudem befristet vom Baurecht abweichen, wenn sie Lehren aus Hochwasserkatastrophen ziehen müssen.

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Wohngeld-Plus-Gesetz – durch das Wohngeld-Plus-Gesetz empfangen nun zusätzliche zwei Millionen Haushalte Wohngeld. 4,5 Millionen Bürger*innen mit kleineren Einkommen werden dadurch entlastet und für die bisher beziehenden Haushalte verdoppelt sich das Wohngeld im Schnitt. Außerdem entlastet das Wohngeld-Plus bei den Heizkosten und dämpft finanzielle Belastungen von Sanierungsmaßnahmen.

 

Faire Verteilung der CO2-Kosten beim Heizen in Mietwohnungen – diese Regelung gibt vor, dass je höher die CO2-Emissionen beim Heizen sind, desto höher der Anteil, den die Vermietenden tragen müssen. Dadurch werden Anreize für Vermieter*innen gesetzt, in klimafreundliche Heiztechnologien zu investieren und Mieter*innen werden entlastet.

 

Programm „Junges Wohnen“ – der Bund investiert 500 Millionen Euro an Finanzhilfen in den Neubau von Wohnheimen, um für Azubis und Studierende bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Programm startete Anfang 2023.

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Arbeit & Soziales

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – bereits nach Deutschland eingewanderten Menschen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt durch die Aufhebung von Arbeitsverboten erleichtert. Auch der Familienmitzug oder -nachzug wurde möglich gemacht. Durch die Anerkennung von Abschlüssen können qualifizierte Asylbewerber*innen leichter eine Aufenthaltsperspektive bekommen. Darüber hinaus bietet die erleichterte Zuwanderung von Fachkräften eine erhebliche wirtschaftliche Chance für Unternehmen.

 

Chancen-Aufenthaltsrecht – durch die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts wird für rund 136.000 Menschen, die bereits seit über 5 Jahren in Deutschland leben, eine Perspektive geschaffen. Die Abschaffung von Kettenduldungen ermöglicht es den Menschen dauerhaft Arbeit aufzunehmen.

 

Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren – das Gesetz entlastet die Behörden und regelt die Einrichtung und Finanzierung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung.

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Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine – Geflüchteten aus der Ukraine wird eine unbürokratische Aufnahme und Aufenthaltserlaubnis ermöglicht. Darüber hinaus wird der Zugang zur Grundsicherung einschließlich gesetzlicher Krankenversicherung und der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche gewährleistet.

 

Erhöhung des Kindergeldes – die stärkste Erhöhung des Kindergeldes seit 1996 spricht Familien für die ersten beiden Kinder statt 219 jetzt 250 Euro zu. Damit erhalten Familien mit zwei Kindern jährlich 744 Euro mehr Unterstützung als im Vorjahr. Auch einkommensschwache Familien erhalten eine Erhöhung von 250 Euro.

 

Einführung des Bürgergeldes – Hartz IV wurde mit der Einführung des Bürgergeldes überwunden und sichert Empfänger:innen einen höheren Regelsatz, bessere Unterstützungsleistungen und Hinzuverdienstmöglichkeiten und mehr Qualifizierung zu. Außerdem entfällt der Vermittlungsvorrang.

 

Erhöhung des Mindestlohns – ab 2024 soll der Mindestlohn von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben werden. Damit kommt die Bundesregierung dem Vorschlag der Mindestlohnkommission nach. Im Jahr 2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen.

 

Aus- und Weiterbildungsgesetz – mit der Ausbildungsgarantie wird das Recht auf Ausbildung für junge Menschen gestärkt. Ein Qualifizierungsgeld unterstützt die Weiterbildung im Betrieb, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Exzellenzinitiative berufliche Bildung stärkt zudem die Qualität der Ausbildung.

 

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts – um die Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zu stärken, werden Unterstützungsmaßnahmen gefördert. 

Teilhabe & Kultur

Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben – sendet ein wichtiges Signal Antisemitismus als gesamtgesellschaftliches Problem zu bekämpfen. Darüber hinaus bezieht sich die Strategie auch auf die Förderung jüdischen Lebens.

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Absenkung des Wahlalters bei Europawahlen – die demokratischen Rechte junger Menschen werden durch die Einführung des Wahlalters 16 bei Europawahlen gestärkt. Somit wird jungen Menschen schon bei der kommenden Europawahl am 9. Juni 2024 Mitgestaltung, Teilhabe und Verantwortung ermöglicht. Mit der Reform des Europäischen Wahlrechts sollen die Europawahlen sichtbarer und transparenter werden.

 

Wahlrechtsreform – die Wahlrechtsreform verhindert das stetige Anwachsen des Deutschen Bundestages. Die Reform begrenzt den Bundestag künftig auf 630 Sitze und sichert gleichzeitig den Bestand von 299 Wahlkreisen.

 

Reform der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – durch die Reform wird die Arbeit im Parlament transparenter gemacht. Ausschusssitzungen und Sachverständigenanhörungen werden öffentlicher gestaltet. Zudem wurde das Lobbyregister nachgeschärft, sodass finanzielle Aufwendungen und Zuständigkeiten offengelegt werden müssen.

 

Bürgerrat – die erstmalige Einberufung eines Bürgerrates soll die politische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verstärken und alltagsnahe Perspektiven einbringen. Die 160 gelosten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden Fragen der Ernährungspolitik diskutieren und ihre Ergebnisse im Februar 2024 in Form von Handlungsempfehlungen dem Bundestag vorlegen.

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Aktionsplan Queer Leben eine gleichberechtigte, freie, sichere und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft soll für alle Menschen gewährleistet werden. Der Aktionsplan Queer Leben soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stärken.

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Kampf gegen frauenfeindliche und queerfeindliche Hasskriminalität –  das Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts führt neben den schon bestehenden Tatmotiven nun auch „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive ein.

 

Vereinsrecht – durch die Vereinfachung von digitaler und hybrider Arbeit in Vereinen werden die Zugangshürden gesenkt. Das verbessert die demokratische Teilhabe.

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Bildung & Gesundheit

Krankenhausreform –  die Reform soll 2024 in Kraft treten und verfolgt drei Ziele: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität und die Entbürokratisierung des Systems. Unter anderem wird das System der Fallpauschalen beendet, damit die Qualität und nicht die Quantität die Versorgung bestimmt. 

 

Krankschreibung per Telefon –  durch die Corona-Pandemie haben sich die positiven Effekte einer Krankschreibung per Telefon bemerkbar gemacht. Dies ist nun bei leichten Erkrankungen und leichten grippalen Effekten wieder dauerhaft möglich. Somit wird das Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen sowie Familien werden entlastet.

 

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – durch dieses Gesetz wird durch neue Regelungen der Bedarf an Pflegekräften ermittelt, was zu einer besseren Personalausstattung führen soll. Außerdem soll der Aufbau ambulanter Angebote im Krankenhaus erleichtert werden, und im ersten Schritt einer Krankenhausreform wird die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Geburtshilfestationen und Hebammen gestärkt. 

 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – um den familiären und gesellschaftlichen Dienst von pflegenden Angehörigen zu wertschätzen, wird das Pflegegeld angehoben, mehr freie Tage für Pflege ermöglicht und ein flexibles Entlastungsbudget für eine Auszeit geschaffen.

 

Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz – um eine bessere Vereinbarkeit von privater Care-Arbeit und Erwerbsarbeit zu ermöglichen, gibt es nun neue Mindeststandards. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen in Zukunft begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitszeitregelung ablehnen. Freistellungsanträge für Pflegezeiten müssen innerhalb von vier Wochen beantwortet und bei Ablehnung begründet werden.

 

Drugchecking – die Bundesländer können durch die bundesweite Regelung besser Hilfe, Beratung und Unterstützung anbieten, um als oft erste Anlaufstelle für Konsumierende da zu sein. Auch in Drogenkonsumräumen sind solche Substanzanalysen von nun an möglich, was die Gesundheit und Leben insbesondere von schwer abhängigen Menschen retten kann.

 

Medikamentenversorgung –  um Lieferengpässe zu vermeiden und die verlässliche Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln zu gewährleisten, wurde nun die Bevorratung wichtiger Arzneimittel durch ein Frühwarnsystem verbessert. Zudem wird die Verlagerung der Arzneimittelproduktion nach Europa und die Zusammenarbeit zwischen Krankenhausapotheken und Vor-Ort-Apotheken gestärkt.

 

Junge Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe – durch eine im Bundestag beschlossene Gesetzesänderung müssen Kinder und Jugendliche nicht mehr wie zuvor einen Teil ihres selbstverdienten Einkommens an das Jugendamt abgeben. Damit wird das Signal gesendet, dass sie durch eigenes Einkommen ihre Zukunft eigenverantwortlich und selbstbestimmt gestalten können.

 

BAföG und Energiepreispauschale – nach der Erhöhung des BAföG-Satzes im Jahr 2022 wurde zusätzlich ein unbürokratischer Nothilfemechanismus eingerichtet, um den Empfänger*innenkreis des BAföG auszuweiten. Außerdem wurde Studierenden und Fachschüler*innen in der Energiekrise eine Energiepreispauschale von 200 Euro gezahlt und BAföG Empfänger*innen ein weiterer Heizkostenzuschuss von 345 Euro ausgezahlt.

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KiTa-Qualitätsgesetz – die Länder werden mit vier Milliarden Euro für 2023 und 2024 vom Bund unterstützt, in die Qualität der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege zu investieren. Dabei liegt ein Fokus auf der Förderung sprachlicher Bildung und der Stärkung der Kindertagespflege.

 

Ganztagsförderung – ab 2026 sollen alle Grundschulkinder der ersten Klasse einen Anspruch darauf bekommen, ganztägig gefördert zu werden. Darüber hinaus sollen fast drei Milliarden Euro für den Aufbau von Ganztagsschulplätzen bis 2027 eingesetzt werden.

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