Am 21. Juni fand das Online-Fachgespräch der Bundestagsfraktion: „Klimaschutz im Verkehr“ statt. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden begrüßte über 250 Expert*innen und Interessierte. In ihrer Eröffnungsrede sagte sie: „Mobilität hängt seit Jahren bei den Einsparzielen für Energie und Treibhausgase hinterher, wir müssen und wollen mit dieser Regierung die Wende schaffen. Jetzt gilt es, neue Prioritäten zu setzen, innovative Ideen und mutige Ansätze zu finden und in die Tat umzusetzen.“
Wiebke Zimmer, Stellvertretende Direktorin Agora Verkehrswende, machte in Ihrem Vortrag sehr deutlich, dass wir keine Zeit mehr zu verlieren haben, denn die Klimaschutzlücke im Verkehrsbereich ist extrem groß. Seit 30 Jahren gibt es keine nennenswerte Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor. Bis 2030 müssen diese halbiert werden. Dafür braucht es ein Gesamtkonzept das über einzelne Fördermaßnahmen hinausgeht. Klimaverträglicher Verkehr muss dabei deutlich gestärkt werden. Das bedeutet mehr Förderung für öffentlichen Personenverkehr und digitalisierte Mobilitätsangebote, für Rad- und Fußverkehr, für Schienengüterverkehr und Schieneninfrastruktur, für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Fördermaßnahmen allein reichen jedoch für die notwendige CO2-Einsparung nicht aus. Daher braucht es zeitgleich Reformen der Kfz-Steuer, der Kaufzuschüsse für E-PKW, der Dienstwagenbesteuerung sowie eines CO2-Preises mit Klimaprämie.
Wie problematisch, ungerecht ineffizient und unnötig teuer Fehlanreize der Steuer- und Subventionspolitik des Autoverkehrs sind, zeigte Matthias Runkel, Wissenschaftlicher Referent für Verkehrs- und Agrarpolitik des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) auf. Einmal mehr sticht Deutschland im EU-Vergleich mit seiner ineffizienten Förderpolitik, die fördert ohne zu fordern, heraus.
Philipp Schönberger, Referent von Green Legal Impact erklärte in seinem Vortrag rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Klimaschutz im Verkehrsbereich. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgebot in Artikel 20a GG. Dieses beinhaltet unter anderem die Pflicht des Gesetzgebers, den globalen Temperaturanstieg auf 2 °C, möglichst 1.5 °C, zu begrenzen, die Klimaziele regelmäßig an neuste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, besondere Sorgfalt bei wissenschaftlicher Ungewissheit walten zu lassen und einen freiheitsschonenden Übergang zur Klimaneutralität (keine „Vollbremsung“) zu gewährleisten. Das bedeutet die Transformation muss rechtzeitig eingeleitet werden.
Im Anschluss an die Vorträge fand ein Podiumsgespräch mit Uta Maria Pfeiffer, Abteilungsleiterin Mobilität und Logistik beim Bundesverband der Deutschen Industrie, Tobias Austrup, Experte für Mobilität bei Greenpeace und Stefan Gelbhaar dem Sprecher für Verkehrspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen statt. Tobias Austrup plädierte unter anderem für eine Kfz-Zulassungssteuer als klares Signal an Autokäufer*innen, sich energieeffiziente und klimafreundliche Fahrzeuge anzuschaffen. Uta Maria Pfeiffer erklärte, dass ein europäischer Emissionshandel fossile Kraftstoffe teurer werden lassen und Menschen zum Umsteigen bringen würde.
Stefan Gelbhaar resümierte nach einer intensiven Debatte: Klimaschutz ist eine riesige Aufgabe. Besonders im Verkehrsbereich gibt es extrem viel zu tun. Auch weil hier Jahrzehntelang nichts passiert ist. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und können es uns nicht leisten, bei einem veralteten Freiheitsbegriff stehen bleiben. Deutschland muss seinen Teil zum Klimaschutz beitragen, denn wie ein Chinesisches Sprichwort sagt: Wenn jeder vor seiner Haustür kehrt ist die Straße sauber. Wir hoffen, dass dieses Fachgespräch noch einmal einen wichtigen Impuls für die nötigen Maßnahmen im Verkehrsbereich gesetzt hat.