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Zum Prüfbericht zu den Sofortprogrammen 2022 für den Gebäude- und Verkehrssektor



Die Prüfergebnisse des Expert*innenrats, der das Sofortprogramm Verkehr zur Einhaltung der Klimaschutzziele untersucht hat, sind eindeutig: Die vorgeschlagenen sechs Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um die CO2-Einsparziele, die im Klimaschutzgesetz festgeschrieben sind, zu erreichen. Selbst wenn die Maßnahmen ihr ausgewiesenes CO2-Einsparpotenzial erbringen würden, bliebe laut Expert*innenrat eine kumulierte Erfüllungslücke von 261 Megatonnen CO2-Äquivalent im Verkehrsbereich. Der Verkehrsbereich wäre damit nicht mal annähernd auf dem Pfad des Klimaschutzgesetzes in 2030. Das ist ein Weckruf für den Verkehrsminister. Wissing muss jetzt unverzüglich nachlegen mit Maßnahmen, die tatsächlich Wirkung zeigen und den Anforderungen an ein Sofortprogramm gemäß § 8 Abs. 1 Klimaschutzgesetz gerecht werden.


Bei der derzeit knappen Haushaltslage ist es noch einmal besonders brisant, dass wir im Verkehrsbereich noch immer Steuergelder für klimaschädliche Subventionen in Milliardenhöhe einsetzen. Zu nennen wäre hier z.B. das aktuelle Dienstwagenprivileg, Steuervergünstigungen für Diesel oder die Entfernungspauschale. Für die Entfernungspauschale hat der Koalitionsausschuss bereits im Frühjahr vereinbart, dass die Pauschale - dringend - sozial und ökologisch umgestaltet werden muss. Ein Abbau klimaschädlicher Subventionen wurde zudem schon im Koalitionsvertrag von allen drei Koalitionspartnern zugesagt und vereinbart. Jetzt ist der Zeitpunkt das anzugehen, es gilt da keine Zeit zu verlieren. Auch mehr Mittel für den Ausbau des ÖPNV sowie günstige einfache Tickets sparen viele Tonnen CO2. Schließlich braucht es Maßnahmen, die zur Verlagerung großer Teile des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene führen. Ein Klimaschutz-Sofortprogramm im Verkehrsbereich muss sich an dem Dreiklang Verkehr zu vermeiden und zu verlagern sowie die Antriebswende umzusetzen, orientieren.




Hier finden Sie den Prüfbericht als PDF:



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