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Demokratiefeindliche Machenschaften benennen



Die AfD versucht die Demokratie zu zersetzen. Permanente Falschinformation, Drang zum Verächtlichmachen demokratischer Institutionen sowie von politisch und gesellschaftlich exponierten Menschen, das gezielte Schüren von Ängsten in Teilen der Bevölkerung: all das spielt die Partei in ihrem Repertoire ab. Relevante Teile der Partei meinen es zudem ernst mit gezielten Umsturzplänen. Die Recherchen von Correctiv haben das noch einmal sehr plastisch gemacht, auch wie die AfD ihre parlamentarischen Privilegien missbraucht. Die Sicherheitsbehörden haben bereits diverse AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft.

 

Demokratiefeindliches Gedankengut lässt sich nicht verbieten. Deswegen müssen demokratiefeindliche Machenschaften benannt, bekämpft und ihnen der Boden entzogen werden. Dazu gehört klare Linien zu ziehen und Kante zu zeigen. Es gilt, über Demokratie, ihre Vorteile und ihre Grenzen, immer wieder aufzuklären. Demokratische Institutionen müssen gestärkt, Vertrauen in sie beständig erarbeitet werden. Das alles kann ein Parteiverbot allein nicht leisten. Die Debatte muss auf die gesellschaftspolitischen Aufgaben und Hebel, Chancen und Risiken gelenkt werden. Auf ein nur rechtliches Instrumentarium zurückzugreifen, das wäre unzureichend.

 

Das Parteienverbot ist ein verfassungsrechtliches Instrument. Für ein Verbotsverfahren gibt es richtigerweise hohe verfassungsrechtliche Hürden. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung müssen die Einschätzungen und Belege der Sicherheitsbehörden fortlaufend sichten. Sobald die Beweise und Einschätzungen ein Parteiverbot klar und belastbar begründen, dann und erst dann sind sie dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.

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