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Die neuesten Emissionszahlen des Umweltbundesamts für das Jahr 2022 sind ein Desaster




Die neuesten Emissionszahlen des Umweltbundesamts für das Jahr 2022 sind ein Desaster. Der Verkehrssektor hat erneut die zulässige Emissionsmenge massiv überschritten. Der CO2-Ausstoß stieg gegenüber dem Jahr 2021 sogar noch an.


Diese Zahlen sind alarmierend und zeigen, dass nichts Zählbares durch das Bundesverkehrsministerium geschafft wurde. Verkehrsminister Wissing schuldet seit vielen Monaten ein Sofortprogramm mit ausreichend Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß im Verkehr wirksam und dauerhaft senken. Echte Klimaschutzmaßnahmen fehlen, das Klimaschutzgesetz wird wieder und wieder gebrochen. Es ist überfällig, dass das Bundesverkehrsministerium und insbesondere der Minister endlich Verantwortung übernehmen und jetzt konsequent umsteuern.

Alles, was in anderen Sektoren erreicht wird, zerrinnt aktuell im Verkehr wieder zwischen den Fingern - schlimmer noch. Jede Tonne CO2, die wir jetzt zu viel ausstoßen, müssen wir in den kommenden Jahren zusätzlich einsparen. Es wird dann immer drastischere, disruptive Maßnahmen brauchen, was es doch eigentlich zu vermeiden gilt.

Vorschläge für umsetzbare Maßnahmen gibt es genug: Der Abbau klimaschädlicher Subventionen, massive Investitionen in Bus und Bahn, bessere Bedingungen für Rad und Fußverkehr, eine deutlich beschleunigte Antriebswende, ein Recht auf Homeoffice und vieles mehr. Eine schnelle, wirksame Sofortmaßnahme wäre natürlich auch ein Tempolimit.


Im Verkehr wurden im Jahr 2021 rund 148 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors sowohl 1,2 Prozent über dem Wert von 2020, als auch rund 3 Mio. Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2021 zulässigen Jahresemissionsmenge von 145 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente.


Weil im Jahr 2021 zu wenige Emissionen eingespart wurden, ist Bundesverkehrsminister Volker Wissing gemäß KSG dazu verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, um gegenzusteuern. Der Expertenrat für Klimafragen bewertete das von Wissing daraufhin 2022 vorgelegte Programm als „schon im Ansatz ohne hinreichenden Anspruch“ und sah davon ab, die vorgeschlagenen Maßnahmen überhaupt näher zu prüfen


Der Verkehrsminister schuldet noch immer ein wirksames Sofortprogramm für 2021. Für 2022 muss er bis 15. Juli ein neues Sofortprogramm vorlegen.

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