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Heizkostensteigerung abmildern: Zuschuss für Geringverdienende kommt



Den Anstieg der Energiepreise wollen wir mit der Ampel-Koalition kurzfristig abfedern. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart bringen wir einen Heizkostenzuschuss für dieses Jahr auf den Weg. Ziel ist es, dass das entsprechende Gesetz zum 1. Juni 2022 in Kraft tritt.


Etliche Energieversorger haben aufgrund der anziehenden Großhandelspreise zum Jahresanfang die Tarife teils kräftig erhöht. Mieter*innen werden die gestiegenen Heizkosten mit der jährlichen Heizkostenabrechnung bemerken.


Was ist der geplante Heizkostenzuschuss?


Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Sozialleistung zur finanziellen Unterstützung von Empfänger*innen von Wohngeld, BAföG, Unterhaltsbeiträgen beim Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, mit der die finanziellen Lasten des besonders starken Anstiegs der Energiepreise in diesem Winter abgemildert werden. Damit Leistungskürzungen bei Sozialleistungen (z. B. Kinderzuschlag, BAföG) vermieden werden, soll eine Anrechnung des einmaligen Heizkostenzuschusses nicht erfolgen.


Für wen ist der Zuschuss vorgesehen?


  • Wohngeld beziehende Haushalte, die in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.

  • Haushalte von Leistungsbezieher*innen nach BaFöG oder nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens ein Monat Förderung).

  • Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen und über einen eigenen Haushalt verfügen.


In welcher Höhe wird der einmalige Zuschuss gewährt?


Für die Wohngeldempfänger*innen soll der Zuschuss nach der jeweiligen Haushaltsgröße gestaffelt werden: Wer allein wohnt, erhält 135 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 175 Euro. Für jede weitere Person im Wohngeldhaushalt gibt es zusätzlich 35 Euro. Empfänger:innen von BAföG, von Aufstiegs-BAföG sowie von Berufsausbildungsbeihilfe und von Ausbildungsgeld erhalten einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 115 Euro.


Wie erhalten die Berechtigten den Zuschuss?


Für Menschen, die Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, soll die Auszahlung in einem automatisierten Verfahren und von Amts wegen, d. h. durch die zuständigen Behörden der Länder bzw. die Bundesagentur für Arbeit, erfolgen. Also ohne gesonderten Antrag. Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss nach Antragstellung bei den von den Ländern zu bestimmenden Behörden.


Noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die aktuelle Heizperiode in den Briefkästen liegen, was ja üblicherweise ab dem Sommer der Fall sein wird, sollen die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss ausgezahlt bekommen.

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