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Kommt: Berlinwahl-Urteil +++ Ist: 60 Milliarden Urteil +++ War: Bahnstreik +++ Bleibt: 49-EUR-Ticket




Liebe Lesenden,


Urteilswochen dieser Tage. Am 19.12.2023 wird das Bundesverfassungsgericht in Sachen Wiederholung der Bundestagswahl entscheiden. Wenn es dazu kommt, dann finden diese am 11.2.2024 statt. Damit gibt es zumindest schonmal Klarheit über den Zeitplan. Die Entscheidung wird sicherlich weise sein. Ich lasse mich jedenfalls überraschen. Wenn wiederholt wird, dann bin ich und sind wir natürlich bereit.


Diesen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht ein 60-Milliarden-Urteil gefällt. Die Schuldenbremse gilt, die Corona-Mittel dürfen nicht anders verwendet werden. Im Lichte der Entscheidung zum Klimaschutz ergibt sich daraus eine einfache Lesart: Die Schuldenbremse gibt den verfassungsrechtlichen Rahmen, in dem das Klima verfassungsgemäß (intertemporale Freiheitsrechte…) und konsequent geschützt werden muss. Das bedeutet: Priorisieren - was gut sein kann. Etwa, in dem wir Klimaschutzprogramme nicht durch klimaschädliche Subventionen konterkarieren.



Bahnstreik: Fahrgäste brauchen Chance, sich auf die Ausfälle einzustellen


Das Streikrecht gilt, allerdings sind die Fahrgäste nicht Tarifpartner. Daher sollte künftig wieder zu einem ordentlichen Vorlauf von 48 Stunden zurück gekommen werden. Die Fahrgäste müssen eine Chance haben, sich auf den Ausfall der Bahn zumindest einstellen zu können. Dass die Gewerkschafter*innen streiken, ist richtig und wichtig - sie tragen mit ihrer Arbeit Tag für Tag entscheidend dazu bei, dass die Mobilitätswende gelingt. Dafür haben sie eine faire Bezahlung verdient.




Der Preis für das 49-EUR-Ticket muss stabil bleiben


In der aktuellen Stunde wurde im Bundestag intensiv das 49-Euro-Ticket diskutiert. Bei der CDU/CSU bleibt unklar, ob sie das Ticket hintertreiben wollen. Das ist ziemlich irre angesichts von 11 Mio. Abonnentinnen, einer geschaffenen, bundesweiten Tarifzone, quasi einer verkehrspolitischen Revolution. Auch im Ausland wahrgenommen und kopiert schafft es mehr Mobilität und Freiheit. Es fehlen noch Familien- und Semesterticket. Der Bund muss sich nun weiter beim Ausbau von ÖPNV und der Sanierung der Schiene engagieren. Gerade in Zeiten knapper Kassen sind wir bereit, echte politische Entscheidungen zu treffen.




Bundestag ermöglicht deutsch-polnisches Bahnticket für junge Menschen


Das deutsch-französische Bahnticket für junge Menschen war ein voller Erfolg. Warum das nicht auch mit anderen Nachbarländern ermöglichen? Ich habe mich im Bundestag erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund auch Mittel für ein deutsch-polnisches Ticket zur Verfügung stellt. 5,8 Millionen Euro wurden dafür heute freigegeben. Nun sollte die Bundesregierung mit den polnischen Partnern ins Gespräch über die Umsetzung kommen. Mit der neuen polnischen Regierung ist die Chance noch größer, mehr Austausch und Begegnung zu ermöglichen. Update folgt. :)



Weitgehende Einigung beim Bundesschienenwegeausbaugesetz


Was passiert mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz? Noch nicht in der letzten Sitzungswoche im Oktober abgeschlossen, liefen die Verhandlungen weiter. Verhandlungspunkte wie Korridorsanierung, Bahnhöfe, Beschleunigung, Entbürokratisierung sind fachlich einbar. Manchmal reicht eine fachpolitische Einigung jedoch nicht aus. Die volle Unterstützung für die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen wir nun zur nächsten Sitzungswoche noch herstellen.


Bleiben Sie gesund und munter

Stefan Gelbhaar



Außerdem diese Woche im Parlament:


Selbstbestimmungsgesetz: Diese Woche kam das Selbstbestimmungsgesetz endlich in die erste Lesung. Für die betroffenen Menschen geht es um Selbstbestimmung, um Freiheit und Würde. Der Bundestag ist dafür gewählt, diese Freiheiten, die Würde zu wahren und herzustellen. Ohne Ausnahme. Deswegen werden die teils entwürdigen Verfahren abgeschafft.


Das Bundesnachrichtendienstgesetz und das Bundesverfassungsschutzgesetz werden reformiert - künftig gibt es mehr und klarere Rechtsgrundlagen für die Nachrichtendienste. Sicherheitsarchitektur braucht klare Grundlagen.


Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst gestärkt: Entschlossen gegen Verfassungsfeinde vorgehen - das muss gehen und geht künftig an einer Stelle besser: Verfassungsfeinde können künftig leichter aus dem öffentlichen Dienst oder der Bundeswehr entlassen werden.


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