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Mietpreisvorgaben sind noch nicht vom Tisch




Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes erteilt dem Plan von Mietpreisvorgaben keine schnelle Absage. Jedoch stellt es einige Hürden fest. So darf es staatliche Preisfestsetzungen nur im Rahmen eines Konzeptes zur Wohnraumbewirtschaftung geben. Das Grundgesetz lässt ein solches Vorgehen grundsätzlich zu, wie das Vorgehen aus der Anfangszeit der Bundesrepublik aufzeigt. Dennoch zeigt das Gutachten auch die rechtlichen Fallstricke auf, insbesondere haben die Länder keinerlei Kompetenz zu zivilrechtlichen Mietpreisregelungen. Die Abgrenzung muss daher sehr klar vorgenommen werden, also zwischen der zivilrechtlichen und der öffentlich-rechtlichen Ebene.


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