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PBefG im Bundestag +++ 2x Ausschuss für Scheuer +++ Automatische Geschwindigkeitsüberschreitung



Liebe Leserinnen und Leser,


Novelle des Personenbeförderungsgesetzes kommt in den Bundestag


Kaum eine Gesetzesänderung im Mobilitätsbereich wurde in dieser Legislaturperiode vor der parlamentarischen Befassung schon so emotional diskutiert wie das Personenbeförderungsgesetz. Es geht um viel: Welche Rolle sollen neue Mobilitätsdienste, wie BerlKönig, Clevershuttle oder UBER in Zukunft im öffentlichen Verkehrsgeschehen spielen, wie sollen sie zugelassen und reguliert werden. Welche Auswirkungen hat das auf ÖPNV und Taxen? In dieser Woche erreicht der Gesetzesentwurf den Bundestag. Wir beschließen dazu im Verkehrsausschuss die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung (voraussichtlich am 12.2.2021). Die Öffentliche Anhörung ist nötig, denn es zeichnet sich ein starkes Ungleichgewicht bei der Regulierung der einzelnen Mobilitätsformen ab. Auch bei den Themen Umweltverträglichkeit und Barrierefreiheit muss nachgebessert werden. Das Ziel muss sein mehr Mobilität bei weniger Verkehr zu erreichen. Am Freitag wird es im Plenum zu einer ersten Befassung des Gesetzesentwurfes kommen.




Ausflug des Bundesministers Andreas Scheuer in den Bundestag - erst Verkehrsausschuss dann Parlamentarischer Untersuchungsausschuss


Bundesverkehrsminister Scheuer wird diese Woche zum einen im Verkehrsausschuss dazu Fragen zu beantworten haben, wie sich die Shutdown-Maßnahmen auf den Verkehrssektor auswirken. Dabei wollen wir vor allem nachhaken, ob das BMVI mit der ÖPNV-Branche in einem regelmäßigen Austausch über die eingeführten Maßnahmen, Fahrgastzahlen und benötigte Finanzmittel steht. Im Anschluss ist der Bundesverkehrsminister erneut im Maut-Untersuchungsausschuss vorgeladen. Notwendig ist das geworden, weil sich die widersprüchlichen Angaben zur Vertragsunterzeichnung der Einführung der Pkw-Maut nicht aufgeklärt sind. Dafür hat der Minister auch selbst gesorgt: die versprochene Zusammenarbeit findet nicht statt. So durfte der eingesetzte Sonderermittler für die Emailkonversationen genau diese nicht einsehen. Das legt diese Interpretation nah: Scheuer versucht sich dem Kontrollinstrument des Parlaments - einen Untersuchungsausschuss - weiter zu entziehen.




Automatische Geschwindigkeitsüberschreitung...


... oder wie der Verkehrsminister sich für Raser einsetzt: Nicht nur, dass Scheuer sich im Rahmen der Bußgeldkatalognovelle für milde Strafen für Raser einsetzt. Er sorgt auch auf EU-Ebene unter dem Deckmantel "Technologieneutralität" dafür, dass die ab 2022 verpflichtenden automatischen Geschwindigkeitsassistenten möglichst zahnlos ausgestaltet sind. Derweil gibt es in Deutschland bereits Geschwindigkeitsassistenten, bei denen eingestellt werden kann, dass automatisch immer 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren wird. Hierzu hat das BMVI keine Meinung und noch nicht mal so recht was davon gehört.



Derweil ist das Verkehrsministerium in Sachen Radverkehr noch immer im Schneckentempo unterwegs. 14 Monate nach seiner Bewilligung im Bundestag stehen die Gelder aus dem Programm "Stadt und Land" jetzt endlich zum Abruf für Länder und Kommunen bereit. Dabei hakt es weiter massiv bei den eigenen Zuständigkeiten, insbesondere bei Radwegen an Bundesstraßen.



Bleiben Sie gesund

Stefan Gelbhaar



PS: Am 10. Februar stellt die Fahrradwirtschaft eine Branchenstudie des Wuppertal Instituts und des Instituts Arbeit und Technik im Auftrag von BVZF, VSF und ZIV über Unternehmen, Erwerbstätige und Umsatz vor - ich bin gespannt und werde berichten.


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