top of page

Fake News +++ Sharing-Gesetz +++ Scheuer & Klimaurteil +++ Rede zum autonomen Fahren



Liebe Leser*innen,


hat der Wahlkampf schon begonnen? Öhm, ja. Die aktuellen Kampagnen gegen Annalena Baerbock sind dabei ein ziemlicher Tiefpunkt in der politischen Auseinandersetzung. Kübelweise gibt es Desinformation von angeblichen Haustierverboten bis Witwenrentenabschaffung, vollständig - vom ersten bis zum letzten Buchstaben - ausgedachte Falschmeldungen, getreu dem Motto "es wird schon was hängen bleiben". Via Whatsapp, Telegram und Facebook. Mit Aufklärung und Fakten gegenhalten wird dieses Jahr zum besonders harten Brot. Und die Desinformationskampagnen werden noch perfider und intelligenter werden.


Die Partei Bündnis 90/Die Grünen will nicht auf diesen Spuren wandeln und hat sich ihrerseits zu einem fairen Wahlkampf verpflichtet. In der hoffnungsvollen Erwartung, dass sich andere dem anschließen. Denn das - auch harte - Ringen um wirkliche Positionen, Themen und Argumente bringt den demokratischen Wettbewerb überhaupt erst zum Vorschein und macht ihn letztlich aus.



Hier drei empfehlenswerte Portale für Faktenchecks - auch zu allem rund um Corona und Impfungen:



In den hoffentlich letzten Zuckungen dieser Pandemie - bleiben Sie gesund, Stefan Gelbhaar



...und damit zur Verkehrspolitik im Bundestag:



Podiumsdiskussion des WZB zum geplanten Berliner Sharing-Gesetz


Bisher haben Bundesregierung und Koalition in Sachen Sharing nicht gerade geglänzt. Lediglich ein dünnes Carsharing-Gesetz liegt vor. Mobilitätsdienste verdienen jedoch auch sichere, ermöglichende und nachvollziehbare Rahmenbedingungen. Die Anforderungen bei Carsharing, Bikesharing oder E-Scooter gleichen sich in doch einigen Punkten, Kommunen und Dienstleister treffen immer wieder auf dieselben Hürden. Ein bundesweites Gesetz könnte hier Abhilfe schaffen. Als Fraktion haben wir dazu einen Antrag vorgelegt, um die Grundlage für eine Diskussion zu schaffen und der Debatte Schwung zu verleihen.


Der Berliner Senat hat nun vor einigen Wochen seinerseits angekündigt, ein Sharing-Gesetz vorzulegen, dass die Nutzung von Carsharing und E-Scootern stärker regulieren soll. Darüber tausche ich mich am Donnerstag auf einer Veranstaltung des WZB mit Stakeholder*innen aus Berlin aus.




Scheuers Schein-Aktionismus zum Klima-Urteil


Seit dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgericht simuliert Verkehrsminister Scheuer politisches Handeln auf ganz neuem Niveau. Da ist von einem "Klimabonus" die Rede, von ÖPNV-Hilfen, von Jobtickets und Technologieoffenheit. Klingt gut, aber doch die alte Masche. Hier die wiederkehrende Matrix


1. Viel ankündigen, aber nicht tun.

2. Maximal das tun, was niemandem weh tut.

3. Das wenige was getan wird, mehrfach unter verschiedenem Label verkaufen.

4. Maßnahmen ausdenken, die andere umsetzen sollen.


Beispiel Klimabonus: Scheuer will eine Steuerrückerstattung für den Kauf von Fahrrädern. Aus dem Verkehrshaushalt müsste dafür kein einziger Cent kommen, der Finanzminister solls aus dem allgemeinen Steueraufkommen ausgleichen. Dass die Hauptursachen, warum viele Menschen nicht aufs Fahrrad steigen, die schlechte Infrastruktur und die lebensgefährliche Verkehrssituation sind, ändert sich dadurch nicht. Gleichzeitig wird Menschen, die sich derzeit kein Fahrrad leisten können, auch keine Steuerrückerstattung helfen. Der Klimabonus würde vielleicht den Kauf von Fahrrädern weiter ankurbeln, wahrscheinlich aber nur Mitnahmeeffekte auslösen. Oder kurz: Der Vorschlag ist verkehrs-, klima- und umweltpolitisch unwirksam, und daneben nicht mal sozialpolitisch zu Ende gedacht.


Beispiel ÖPNV-Hilfen: Die Mittel, die den ÖPNV durch die Corona-Krise retten sollen, verkauft Scheuer jetzt einfach auch nochmal unter dem Label Klimaschutz. Die Reihe ließe sich fortsetzen.


Viel wichtiger wäre es, die aktuelle Verkehrspolitik auf die Klimaziele hin kritisch zu prüfen. Allem voran den Verkehrshaushalt, Subventionen für Fossiles und den Bundesverkehrswegeplan. Fest steht schon jetzt: Scheuers Maßnahmen reichen - bei weitem - nicht aus.



Rede im Bundestag zum Autonomen Fahren: Gesetz der Bundesregierung schafft keine Vertrauensgrundlage


Dass zukünftig Fahrzeuge fahrerlos auf der Straße unterwegs sein werden, ist eine Vorstellung, für die sich noch nicht jede*r erwärmen kann. Gleichwohl bieten fahrerlose Fahrzeuge für Klimaschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrseffizienz - gut gemacht - einiges Potential. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der fahrerloses Fahren (genannt: Autonomes Fahren „Level 4“) rechtlich möglich machen wird. Das Gesetz weist jedoch einige - durchaus erhebliche - handwerkliche Schwächen auf. Insbesondere wird nicht nur das gewerbliche fahrerlose Fahren ermöglicht, sondern auch für private Halter sollen die neuen Regeln gelten. Das jedoch passt an vielen Stellen einfach nicht und gibt Raum für erhebliche Bedenken in Bezug auf Datenschutz und Haftungsregeln.


Die Regierung hat etwa die Hersteller aus der Verantwortung genommen. Wenn ein Unfall geschieht, sollen vornehmlich die Halter haften. Dabei können diese beim fahrerlosen Fahren nur sehr eingeschränkt überhaupt in das Geschehen eingreifen. Das ist insoweit absurd, als dass Hersteller und technische Aufsicht (je nach Ausgestaltung letzterer) deutlich mehr Einfluss auf das Fahrgeschehen haben werden. Vertrauensbildende Prüfverfahren durch Zulassungsstellen sind im vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls ausgehebelt. Das ist unklug, wenn die immer noch bestehende Skepsis gegenüber der neuen Technik überwunden werden soll.


Wir Bündnisgrüne haben einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der diese Lücken adressiert. Wir wollen für diese Technologie das nötige Vertrauen schaffen. Als Berichterstatter der Grünen werde ich das morgen im Plenum zur Sprache bringen.


bottom of page