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Parteitag in Karlsruhe + OVG-Urteil + StVG-Reform + Bisschen Haushalt + Autogipfel + Semesterticket




Liebe Leser*innen,


zum 40-jährigen Bestehen von Bündnis 90/Die Grünen - naja, dem westlichem Teil - gab es am vergangenen Wochenende eine Bundesdelegiertenkonferenz („BDK“) in Karlsruhe. Denn eben dort war die Gründungsversammlung. Mit einer auskömmlichen Lieferung von Pizzen haben wir dort vier Tage lang kontrovers um unseren Kurs in der Migrations- und Asylpolitik gerungen, starke Kandidat*innen für die Europawahl gewählt (herzlichen Glückwunsch an Terry Reintke und Sergey Lagodinsky!), ein Europawahlprogramm beschlossen und nebenbei noch den Bundesvorstand samt Parteirat neu gewählt. Natürlich wurde ausgiebig und nicht nur auf der Bühne diskutiert - von StVG bis Haushalt - aber dazu gleich mehr.




Heutiges OVG-Urteil: Starke Entscheidung für den Klimaschutz


Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist eine starke Entscheidung für den Klimaschutz. Es unterstreicht und konkretisiert die Bedeutung der historischen Verfassungsgerichtsentscheidung von 2021 zum Klimaschutzgesetz. Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen habe ich im Verkehrsministerium unmittelbaren Gesprächsbedarf angemeldet. Verkehrsminister Wissing muss jetzt für die Jahre 2021 und 2022 Sofortprogramme vorlegen, die ausreichend kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten. Dann kann die Bundesregierung diese beschließen. Wir sind bereit, an der Erarbeitung der Sofortprogramme mitzuwirken. Unmittelbar wirkende Maßnahmen gibt es etwa beim Ordnungsrecht oder beim Ab- und Umbau der Subventionen, die dem Klima schaden.



StVG im Bundesrat abgelehnt


Die Union hat die dringend notwendige Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat blockiert. Dabei wurde diese Reform von mehr als tausend Städten und Gemeinden eingefordert - mehr als 300 davon CDU-geführt. Die Union hat damit eindrücklich belegt, wie wenig ihr die Kommunen am Herz liegen, wie wenig sie den Stadt- und Landräten zutraut. Ob es nun parteiinterne Ränkespiele zwischen Merz und Wüst sind oder der Gedanke, der Bundesregierung eins auszuwischen: Erst das Land und dann die Partei? Nicht mit dieser Union. Diese Spielchen gehen zu Lasten der Entscheidungsfreiheit tausender Kommunen, zu Lasten der Verkehrssicherheit, insbesondere von Schulkindern. Jetzt muss es schnell wieder um die Sache gehen. Was ist möglich? Via Vermittlungsausschuss über das Straßenverkehrsrecht eine Einigung herbeizuführen.




Haushalt 2024 muss neu aufgestellt werden


Vorab: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Nachtragshaushalt 2021 ist absolut solide. Genauso wie die Entscheidung über das Klimaschutzgesetz weise war. Damit hat die Koalition eine Herausforderung mehr. Milliardenschwere Klimaschutz- und Umbauprojekte müssen finanziell neu/ anders abgesichert oder dargestellt werden. Große Teile der Investitionen in die Bahn, die Förderung von E-Autos, E-Bussen und Nutzfahrzeugen mit klimaneutralen Antrieben, der Ausbau der Ladeinfrastruktur, Programme für Radverkehr und zur Verbesserung der Klimabilanz im Bereich Luft- und Schifffahrt sind betroffen. Die Verschuldung in die Infrastruktur (die größte und nicht mal formulierte Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse) ist noch dramatischer. Jetzt muss umgestrickt werden: entweder die Investitionsbremse aus der Schuldenbremse nehmen - oder es gilt, den Kreditrahmen auszuschöpfen, Haushaltsspielräume zu schaffen (klimaschädliche Subventionen…) und sehr stark zu priorisieren (Sanierung vor Neubau, Sanierung ebenfalls priorisieren). Erste Handlung wird der Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 sein, der diesen Freitag eingebracht in den Bundestag wird.




Autogipfel mit Scheuklappen


Am Montag fand das zweite Treffen der sogenannten "Strategieplattform Transformation der Automobil- und Mobilitätswirtschaft" statt, besser bekannt als „Autogipfel“ im Kanzleramt. Autogipfel trifft es auch besser: Aussagen zu Bahn usw. fehlten. Im Kern ging es um die 15 Mio. E-Autos, die bis zum Jahr 2030 statt fossilen Fahrzeugen verkauft sein sollen. Die Autoindustrie geht - Stand jetzt - nur von 9 Mio. E-Autos aus. Die Verantwortung ist dabei gesplittet - elektrische Autos sind zumeist groß und damit teuer. Da muss ein Umdenken - und ein Umsteuern - stattfinden. In den Unternehmen in Sachen Angebot, beim Staat in Sachen Steuern, Förderung und Beschaffung. In dem Kontext: Die Verhandlungen zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz gehen diese Woche weiter.




Endlich: Das Semesterticket kommt!


Der intensive und monatelange Einsatz für ein Semesterticket für Studierende hat sich gelohnt, der Durchbruch ist da. Rund drei Mio. Studierende können nun an ihren Hochschulen über ein Semesterticket im Solidarmodell ab dem Sommersemester 2024 im Monat abstimmen. Der Preis liegt bei 29,40 EUR. Wie mit dem 49-Euro-Ticket kann dann bundesweit der ÖPNV und der Regionalverkehr genutzt werden. Übrigens: Der Haushalt wird dadurch um mehr als 100 Mio. Euro entlastet. Win-Win.



Im Bundestag hatten wir auch einen Beschluss herbeigeführt, der für Kinder und Jugendliche eine günstige Mitnahmeregelung anmahnt. Dieser Knoten ist noch nicht durchgeschlagen.


Bleiben Sie munter und mobil

Stefan Gelbhaar



Kurzes aus dem Plenum diese Woche:


  • COP 28. Die Klimaschutzziele der Staaten reichen nicht aus. Ein globales Ausbauziel für Erneuerbare Energien, die Verdoppelung der Fortschritte bei Energieeinsparung und Energieeffizienz und einen schnelleren Ausstieg aus den fossilen Energien - Öl das muss her. Die Solidarität für von der Klimakrise am stärksten Betroffenen, dazu gehört auch, dass wir unsere Zusagen zur Klimafinanzierung einhalten.


  • Staatsangehörigkeitsrecht: Das Einbürgerungsrecht wird reformiert. Menschen, die hier dauerhaft leben, sollen mitbestimmen und wählen können. Die Staatsangehörigkeit markiert dann ein dauerhaftes Band von Gleichheit, Teilhabe und Zugehörigkeit. Dazu werden wir die notwendige Aufenthaltsdauer vor einer möglichen Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzen, die Mehrstaatigkeit wird in der Regel ermöglicht.


  • Völkerstraftrecht: Auch das Völkerstrafrecht bekommt ein Update - insbesondere werden die Betroffenenrechte gestärkt. Völkerstrafrechtsverfahren gab es etwa gegen Unterstützer des Assad-Regimes oder wegen des Völkermords an irakischen Jesid*innen.

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