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Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten über die Reform des Klimaschutzgesetzes





Persönliche Erklärung von Stefan Gelbhaar MdB nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten über die Reform des Klimaschutzgesetzes, Drucksache 20/8290

 


Die Novelle des Klimaschutzgesetzes lehne ich aus folgenden Gründen ab:

 

1. Die Koalition hat mit zahlreichen Maßnahmen in den vergangenen zweieinhalb Jahren Schritte unternommen, um die Klimaschutzlücke - eher das Loch - der Vorgängerregierungen um mehr als zwei Drittel zu schließen. Das Erreichen der Klimaziele für das Jahr 2030 wird damit wieder möglich.


Gerade der Verkehrssektor verfehlt jedoch die Ziele und gesetzlichen Vorgaben. Der Koalitionsausschuss im März 2023 beschloss daher Maßnahmen zur Emissionsminderung im Verkehrssektor. Vollständig umgesetzt wurden davon lediglich die LKW-Maut und einige rechtliche Vorgaben für erneuerbare Energien an Bundesautobahnen. Die Finanzierung der Bahn ist nicht ausreichend gesichert, die Radverkehrsoffensive fehlt, die Antriebswende ist rechtlich und finanziell nicht hinreichend ausgestaltet. Der im Koalitionsvertrag geeinte Ab- oder Umbau klimaschädlicher Subventionen stockt.


Bekannt und berechnet ist zudem, dass die beschlossenen und unvollständig umgesetzten Maßnahmen nicht ausreichend sind. Alle bündnisgrünen Verhandler - von Partei über Regierungsmitglieder bis zur Fraktion - haben sich intensiv für Verbesserungen beim Klimaschutz und auch beim Verkehr eingesetzt.


Die Verhandlungen waren dadurch geprägt, dass eben kein gemeinsames Interesse am Klimaschutz bestand - noch nicht einmal Klimaschutz in anderen als dem Verkehrssektor waren im gemeinsamen Interesse aller Koalitionspartner. Das Solarpaket wurde durch ein Gegenüber in den Verhandlungen gestoppt. Mit der Klimaschutzgesetznovelle wird diese Blockade nun zwar aufgelöst. Das ist trotzdem durchaus perfide: Die Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen wird ja durch Maßnahmen wie dem Solarpaket geleistet - und die Missstände im Verkehrssektor werden wohl so ein weiteres Mal durch den Energiesektor ausgeglichen. Der Ast, auf dem ein Minister samt Verkehrssektor sitzt, wurde von dessen Partei selbst hart angesägt.


Die Abwägung der bündnisgrünen Fraktion, das Solarpaket beschließen zu wollen und damit konkreten Klimaschutz zu ermöglichen, ist gleichwohl nachvollziehbar.

 

 

2. Es bleibt allerdings ein Verkehrsministerium, das keine ausreichenden Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg bringen will und wird.


Das Klimaschutzgesetz soll die Bundesregierung verpflichten, notwendige und ausreichende Klimaschutzmaßnahmen in die Wege zu leiten, und dies auch entlang von Kennzahlen zu überwachen.


In Sektoren, wo ausreichender Klimaschutz geleistet oder angegangen wird (wie etwa im Energiesektor), wird ein Klimaschutzgesetz deutlich weniger relevant als in Sektoren, in denen dies nicht geschieht.


Die Novelle des Klimaschutzgesetzes macht es dem Verkehrsminister nach dessen Wahrnehmung leichter, weiterhin keine ausreichenden Maßnahmen im Verkehrsbereich vorzulegen.


Die Aussagen aus dem Bundesverkehrsministerium, der dortige Umgang in Vergangenheit und Gegenwart mit dem Klimaschutzgesetz als auch Klimaschutzmaßnahmen oder Sofortprogrammen, zeigen deutlich, dass in diesem Sektor Vorgaben und Ziele nötig sind.

Die Änderung des Klimaschutzgesetzes setzt also ein falsches Zeichen gegenüber dem Verkehrsministerium und auch für den gesamten Verkehrssektor. 

Ohne Klimaschutz im Verkehrssektor sind jedoch die Klimaschutzziele von Paris nicht einzuhalten.

 

 

3. Anfang des Monats fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein wesentliches Urteil, kurz zusammengefasst: Zu wenig Klimaschutz verletzt die Menschenrechte. Das Bundesverfassungsgericht machte in seiner Entscheidung zum Klimaschutzgesetz bereits 2021 deutlich, welch zentrale Bedeutung die unverzögerte Einleitung von Klimaschutzmaßnahmen für die Grundrechte junger Menschen hat. Ein Gutachten des Umweltbundesamts bestätigte diese Woche die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts: Je später mit wirksamen Klimaschutzmaßnahmen begonnen wird, desto drastischer werden sie ausfallen müssen.


Die bemerkenswerten Fortschritte im Industrie- und Energiesektor haben den Verkehrssektor im letzten Jahr gerettet - allein wird das für die Jahre bis 2030 nicht ausreichen. Auch der Verkehr wird liefern müssen.


Dass mit der Gesetzesänderung die Grundlagen für die Klimaschutzklagen entzogen werden, erachte ich als hoch problematisch. Dies gilt umso mehr, als dass diese Klagen erstinstanzlich gewonnen wurden und sich bereits in der Berufung befinden.


Dass die Ziele nicht von einem Tag auf den anderen eingehalten werden können, ist klar. Dass durch die Vorminister Ramsauer, Dobrindt und Scheuer im Wesentlichen Missstände übergeben wurden, ist ebenfalls bekannt und mit zu betrachten - ist aber keine politische oder rechtliche Entlastung.


Hinzu kommt: Eine konstruktive Debatte über notwendige und mehrheitsfähige Maßnahmen im Verkehrsbereich wird und wurde jedoch wieder und wieder bewusst erschwert. Das Verkehrsministerium hat bewusste Falschbehauptungen („drohende Fahrverbote“) gesetzt, nicht zerstreut und wiederholt. Das verunsichert viele Menschen, umso schwieriger in Zeiten, wo Desinformation als politische Instrumente anderer Regierungen zu Recht hart angeprangert wird.


Umso wesentlicher ist es, dass das Agieren des Verkehrsministeriums einen deutlichen Widerspruch erfährt.

 

 

4. Durch die europäischen Vorgaben wird es weiter eine Sektorverantwortung geben - wenn auch ohne Sofortprogramme - dafür aber mit erheblichen Kosten durch kommende Strafzahlungen bei Zielverfehlung oder Milliarden teuren Einkauf von Emissionszertifikaten, wenn den Strafzahlungen entgangen werden soll. Auch dafür wären gesetzliche Vorgaben weiter sinnvoll, um diesen Kosten zu entgehen und Klimaschutz zu leisten.

 


Fazit:

 

In der Gesamtabwägung komme ich zu dem Ergebnis, dass das Klimaschutzgesetz nicht in dieser Form geändert werden sollte. Klimapolitisch dringend erforderliche Maßnahmen insbesondere im Verkehrsbereich werden bislang trotz erheblicher Unterstützung durch das Verkehrsministerium nicht auf den Weg gebracht. Klare und verbindliche Vorgaben für das Verkehrsministerium decken Missstände bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben auf.

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