Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de
Bis zum Mai 2020 konnten deutsche Hilfsorganisationen auch mit einfachen Booten Rettungsaktionen im Mittelmeer durchführen. Auf diese Weise haben Retter*innen z.B. von Mare Liberum, Mission Lifeline und Resqship viele Menschenleben gerettet - und setzen sich dabei selbst hohen Gefahren aus. Es ist ihrem Mut zu verdanken, dass so manche Katastrophe im Mittelmeer verhindert wurde.
Einerseits ist es bitter, dass diese Einsätze nötig sind, dass viele fliehende Menschen keine legalen Chancen für Schutz & Asyl in der EU finden. Die europäische Gemeinschaft versagt hier auf ganzer Linie. Doch den mutigen Retter*innen gilt mein größter Respekt und ich finde, sie sollten in ihrer Arbeit auch so unterstützt werden, dass sie mehr Rettungseinsätze machen können.
Hier kommt nun Verkehrsminister Scheuer ins Spiel: Er möchte die Rettungsarbeit lieber erschweren - Stichwort Festung Europa - und bedient sich dabei fragwürdiger Methoden und Wortklauberei. Bislang konnten einfache Rettungsboote aus Deutschland eingesetzt werden, da sie laut Schifffahrtsverordnung in die Kategorie "Sport- und Freizeitzwecke" fielen. So mussten sie keine teuren und aufwendigen Sicherheitszeugnisse vorlegen. Im Verkehrsministerium wurde diese Kategorie kurzerhand in "Sport- und ERHOLUNGSzwecke" umgedichtet, sodass einfache Rettungsschiffe plötzlich viel mehr Vorgaben erfüllen müssen, darunter teure bauliche Änderungen.
Damit verhindert Andreas Scheuer die Rettung vieler Menschen - auf eine feige und bürokratische Weise. Alarmiert von einem Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts im April letzten Jahres hatte das Verkehrsministerium die neue Schifffahrtsverordnung vorgelegt. Das Urteil gab nämlich der Hilfsorganisation Mare Liberum Recht, für ihre Boote keine Sicherheitszeugnisse vorlegen zu müssen, da sie eben für "Sport- und Freizeitzwecke" im Einsatz waren.
Ich hatte mit meiner Kollegin Luise Amtsberg im Verkehrsausschuss das Thema aufgesetzt, wo das Ministerium diesen Vorgang zugeben musste. Ich setze mich dafür ein, dass wir die ursprüngliche Regelung wieder in Kraft setzen und die unabdingbare Seenotrettung auch mit einfachen Schiffen möglich bleibt. Und es gibt auch einen Lichtblick: Laut einem Gerichtsurteil im Oktober 2020 hatte die neue Verordnung nicht den nötigen EU-Ratifizierungsprozess durchlaufen und ist damit europarechtswidrig.
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