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Solarpaket I – Mehr Sonne über Pankow



Der bisherige Ausbau der Erneuerbaren Energien hat massiv zur Senkung der Strompreise und zu enormen CO2-Einsparungen geführt. Topp. Über die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Stroms kam im letzten Jahr aus regenerativen Quellen. Mit dem Solarpaket I ist nun ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, mit dem unter anderem der Aufbau und Betrieb von Photovoltaikanlagen (z.B. Balkonsolar) einfacher wird. Ein weiterer Schritt, um die Energiewende auch in Berlin weiter zu beschleunigen.



Photovoltaik auf dem Balkon


Die Inbetriebnahme von „Balkonkraftwerken“ wird deutlich unkomplizierter und somit auch schneller möglich. So entfällt etwa die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfache Daten beschränkt. Übergangsweise dürfen für diese Anlagen weiterhin die alten Zähler genutzt werden, auch wenn der bisherige Stromzähler dann beim Einspeisen rückwärts läuft. Zumindest bis der Netzbetreiber den Zähler austauscht. Das senkt die zu bezahlende Strommenge und spart direkt Geld. Zudem dürfen Balkon-PV künftig leistungsfähiger sein. Die vereinfachte Anmeldung gilt für eine installierte Leistung bis zu zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere. Perspektivisch sollen diese Anlagen dann mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker betrieben werden können, wodurch die Installation erheblich erleichtert werden wird.



Verbesserungen für Mieter*innen


Mit dem neuen Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ soll in Mehrfamilienhäusern günstiger Solarstrom vom Dach direkt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Der „Umweg“ über die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz entfällt. Es bleibt aber Mietenden freigestellt, ob sie den Strom abnehmen. Für Wohnquartiere/-gebäude besonders interessant: Vorausgesetzt der erzeugte Strom wird direkt verbraucht, also ohne Netzdurchleitung, kann auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen gefördert werden. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Eine Zwischenspeicherung des durch die Anlagen erzeugten Stroms ist erlaubt.


Übrigens: Die Steckersolaranlagen (Balkon-PV) gelten als unabhängig von möglichen Dachanlagen. Die Leistung wird nicht addiert („verklammert“), also auch bei der Berechnung der Einspeisevergütung nicht mit anderen PV-Anlagen am selben Standort verrechnet.


Dies sind Bestandteile des Solarpakets, von denen noch mehr Bürgerinnen und Bürger in Berlin und Pankow von den Vorteilen des selbst erzeugten Solarstroms und der Energiewende profitieren können. Die Möglichkeiten des Energy-Sharings und die Entbürokratisierung bei den Stecker-Solar-Anlagen stärken die private Nutzung von Solarstrom und beschleunigen die Energiewende. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz gehen damit einher.


Klar: Dass die Resilienzboni und -ausschreibungen nicht im Gesetzentwurf auftauchen, ist ein dicker Pferdefuß. Blockiert hat das die FDP. Dieses Veto hätte beinahe zur Vollbremsung geführt. Dennoch: Es gibt klare Vorgaben der EU diesbezüglich. Und die müssen zügig umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen werden daher unumgänglich sein.


Als nächstes wird das Gesetz im Bunderat beraten - alle weiteren Infos hier


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